Die App des Deutschen Wetterdienstes verstößt gegen Wettbewerbsrecht. So hat am Mittwoch das Landgericht Bonn entschieden. Die Behörde muss es demnach unterlassen, „eine Wetter-App anzubieten, die nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter anbietet“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Unter dem Namen WarnWetter bietet der Wetterdienst seit Juni 2015 eine App an – kostenfrei und ohne Werbung. Die App hat im Android-Appstore zwischen einer und fünf Millionen Installationen und 15.000 Bewertungen. Sollte der Wetterdienst die App weiter so betreiben, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Geklagt hatte der Konkurrent WetterOnline, der beispielsweise die App WetterOnline betreibt und sich über Werbung und ein Premium-Modell finanziert. In der Begründung des Gerichts heißt es: „Bei dem Anbieten der App handelt es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrecht“, weil der Wetterdienst mit privaten Anbietern konkurriere. Nach den eigenen Vorschriften müsste der Wetterdienst Geld für seine App verlangen. Gegen das Urteil kann der Wetterdienst Berufung einlegen.

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