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Ein Fachbeitrag von Jörn-Christian Schulze, Partner bei ARQIS Rechtsanwälte in Düsseldorf und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Seit ein paar Wochen gibt es nun das neue Börsensegment Scale an der Deutschen Börse in Frankfurt. Es löst den Entry Standard ab und soll für kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zu Investoren und Wachstumskapital erleichtern. Können sich also auch Startups über Scale Kapital beschaffen?

Das ist mitnichten der Fall. Gerade die Frankfurter Börse tendiert dazu, die Zulassungskriterien immer weiter zu erhöhen. Der Ruf des vorherigen Entry Standards hatte stark gelitten, besonders weil es nach einem anfänglichen Boom zu einer Krise bei den Mittelstandsanleihen kam – mehrere Unternehmen mussten Insolvenz anmelden. Die Deutsche Börse hat reagiert und deutlich höhere Hürden für interessierte Unternehmen eingeführt. Scale ist somit eher als eine Reform anzusehen. 

Abgesehen von den erheblichen Kosten, die ein Börsengang mit sich bringt, muss ein Unternehmen viele weitere Herausforderungen meistern. Zunächst benötigen die Unternehmen ganz grundsätzlich einen Wertpapierprospekt, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen muss.

Dann kommen die Zulassungskriterien der Börse selbst auf das Unternehmen zu: Das Unternehmen muss etwa zwei Jahre alt sein und eine Mindestmarktkapitalisierung – also einen Börsenwert – von 30 Millionen Euro zum Handelsstart erreichen. Im Endeffekt heißt das: Ein Unternehmen muss bereits eine Kapitalmarktreife erreicht haben, die gleichzusetzen ist mit der Reife für einen Exit von Investoren. Je nach Marktlage verbinden Investoren ihren Exit schließlich häufig mit einem Börsengang des Startups.

Zu diesem Zeitpunkt ist das Unternehmen auch eher in der Lage, den Folgepflichten nachzukommen, die mit einem Börsengang verbunden sind. Diese sind in dem neuen Börsensegment Scale noch einmal deutlich umfangreicher als bisher im Entry Standard. Bei Scale besteht zum Beispiel eine umfangreiche ad-hoc-Mitteilungspflicht.

Die Startups müssen Insiderlisten erstellen

Zudem sind Insiderlisten notwendig. Das heißt: Das Unternehmen muss nachhalten, wer im Unternehmen Zugang zu Insiderinformationen hat, und dies entsprechend in Insiderlisten dokumentieren. Mit der Verschärfung des Insiderrechts durch die Marktmissbrauchsverordnung ist der Verwaltungsaufwand deutlich gestiegen. Die Verwaltung ist nicht mehr einfach so nebenbei zu bewerkstelligen.

Gerade bei diesem Punkt stoßen Startups schnell an ihre Grenzen. Oft verfügen sie nur über Großraumbüros, in denen auch Geschäftsführer und leitende Angestellte sitzen. Dies erschwert die Wahrung der Vertraulichkeit von Insiderinformationen. Außerdem fehlen häufig die technischen Strukturen, um den virtuellen Zugriff auf Insiderinformationen einzugrenzen.

Der beste Weg zur Kapitalbeschaffung bleibt für Startups damit wie gehabt: Eine gute Unternehmensidee, viel Eigeninvestition und schließlich die Ansprache von Risikokapitalgebern. Die Frage eines Börsengangs ist in der Regel erst dann ernsthaft zu stellen, wenn ein Startup über ein erprobtes Geschäftsmodell verfügt.

Bild: Getty Images/Hannelore Foerster