Zalando-Mitgründer Robert Gentz, hier bei der Eröffnung des neuen Tech-Hubs in Dublin.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat nach eigenen Angaben Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler Zalando eingereicht. Die Kontrollinstitution der deutschen Wirtschaft hatte zuvor beanstandet, Zalando werbe bei verschiedenen Artikeln mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden. Man stufe diese Verfügbarkeitsangaben als irreführende und damit als unlautere Angebotspraxis ein und verlange deren Unterlassung, heißt es aus Frankfurt.

Schon vor einigen Wochen hatte die Recherche des NDR ergeben, dass diese Angaben häufig nicht stimmen. Bei Zalando hatten Mitarbeiter des Fernsehsenders einen Artikel fünf- oder sogar zehnmal bestellen können – obwohl laut Angabe nur noch „3 Artikel verfügbar“ gewesen sein sollen. Damit werde der Kunde bewusst zum Kauf gedrängt, so der Vorwurf. Der Online-Versender lenkte ein Stück weit ein und änderte die Formulierung in „mehr als drei Stück verfügbar“. Allerdings auch dann, wenn 100 Stück auf Lager sind.

Den Vorwurf, die Kunden gezielt zu beeinflussen, wollte Zalando gegenüber Gründerszene schon im September so nicht stehen lassen und berief sich sich auf den Kundenservice: Sei der Lagerbestand eines Artikels wirklich gering, der Kunde behalte den Artikel aber mehrere Stunden oder gar Tage im Warenkorb, könne er dann unter Umständen nicht mehr lieferbar sein. Das müsse man immer wieder erklären – was mit dem Verfügbarkeitshinweis verhindert werden soll. Auf die psychologische Komponente wollte man bei Zalando nicht eingehen.

Die Erklärung und die leicht abgeänderte Kennzeichnung reichen der Wettbewerbszentrale offenber nicht. Außergerichtlich habe man sich mit Zalando nicht einigen können, heißt es vom Frankfurter Verband. Die Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin sei nun der konsequente Schritt. Zalando entgegnet in einem Statement: „Die Wettbewerbszentrale hat von uns innerhalb der gesetzten Frist eine Rückmeldung zum Stand sowie unsere Bereitschaft, sich zu solchen Themen offen auszutauschen, erhalten. Wir sind sehr überrascht, dass der nächste Schritt die Einreichung einer Klage […] ist.“

Bild: Zalando