Die Wimdu-CEOs: Sören Kress (links) und Arne Kahlke

Mitte April gab sich Péter Vida, der Justiziar des Wohnungsvermittlers Wimdu, noch kämpferisch: Das Ferienwohnungsverbot der Stadt Berlin, das am 1. Mai in Kraft treten sollte, verletze „nicht wenige unserer Gastgeber“ in ihren Grundrechten und bedrohe ihre Existenz.

Was Vida damals nicht aussprach, aber dennoch offensichtlich war: Der Plan der Stadt, die ungenehmigte Vermietung privater Wohnungen an Touristen zu untersagen, bedroht das Geschäft des Vermittlers für Ferienwohnungen. Also klagte das fünf Jahre alte Unternehmen gegen das Verbot.

Einen knappen Monat später sieht es für Wimdu und seine Wettbewerber wie Airbnb oder 9flats schlecht aus. Ein Berliner Gericht entschied gestern, das sogenannte Zweckentfremdungsverbot sei rechtens. Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, benötigt demnach weiterhin eine Erlaubnis des Bezirks – die aber selten erteilt wird.

„Ein schwarzer Tag für Berlin“, kommentiert Wimdu-Justiziar Vida das Urteil. Das Startup könne die Entscheidung in „vielerlei Hinsicht“ nicht nachvollziehen.

Zwar sei Wimdu weltweit tätig. „Aber Berlin ist unter den Top-5-Städten weltweit für uns, also natürlich ein sehr wichtiger Markt, das möchte ich auch nicht verhehlen“, sagt Vida gegenüber Gründerszene. In Berlin habe das Portal 1.700 Ferienwohnungen, deutschlandweit seien es 61.000, heißt es von einem Unternehmenssprecher.

Ein Verbot würde dem Unternehmen nicht das Genick brechen, beteuert Vida. Dennoch werde Wimdu weiter kämpfen und in Berufung gehen.

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Kein Wunder, schließlich schrecken Bußgelder von bis zu 100.000 Euro potentielle Vermieter ab. Bereits 20 Prozent der Vermieter hätten ihre Angebote bei Wimdu „aus Angst vor städtischen Zwangsmaßnahmen“ zurückgezogen, erzählt Vida. Für das Rocket-Venture ist das ein echtes Problem.

Wohnungsvermittler wie Wimdu haben sich in Zeiten des Wohnungsnotstandes bei vielen unbeliebt gemacht. Statt regulärer Mieter holen sich einige Vermieter lieber wechselnde Touristen in ihre Immobilie – denn die zahlen deutlich mehr. Auch in Städten wie Köln oder Hamburg bestehen ähnliche Zweckentfremdungsverbote, berichtet die FAZ.

Kritiker des Ferienwohnungsverbots finden jedoch, das Verbot verschaffe dem Wohnungsmangel in der deutschen Hauptstadt auch keine Abhilfe. Laut einem Bericht der Deutschen Welle benötige Berlin bis 2020 mehr als 80.000 neue Wohnungen. Vermittler wie Airbnb und Wimdu böten aber derzeit nur 14.000 an.

 Details zur Klage

Verschiedene Vermieter von Ferienwohnungen hatten insgesamt vier Klagen gegen die Stadt Berlin eingereicht. Die Wohnungen der Kläger wurden laut Wimdu auf dem Portal des Startups angeboten.

Juristisch gesehen ist Wimdu selbst laut Anwalt Vida nicht befugt zu klagen, da das Startup Wohnungen nur vermittelt und nicht besitzt. Wimdu hat die Klagen jedoch forciert und finanziert, so Vida. Das geschah in Kooperation mit der ApartmentAllianz Berlin e.V., einem Verein für Ferienwohnungsbetreiber.

Bild: Wimdu