Xing-Impressumspflicht

Der Anwalt, der Anwälte abmahnt

Obwohl die Diskussion um die Impressumspflicht schon alt ist, ist in der letzten Zeit wieder Bewegung in die Thematik gekommen. Während mittlerweile klar ist, dass Profile auf Diensten wie Twitter oder Facebook der Impressumsplicht unterliegen, war die überwiegende Mehrheit der Auffassung, dass bei reinen Profilseiten wie Xing kein Impressum erforderlich sei.

Ausgerechnet ein Rechtsanwalt mit offensichtlich fehlender beruflicher Auslastung hat sich nun vorgenommen, dies zu ändern und hat andere Anwälte wegen eines nicht vorhandenen Impressums auf Xing und auch anderen Profilseiten, wie beispielsweise kanzlei-seiten.de oder 123recht.de, abgemahnt und auch verklagt.

Gerichte: Profilseiten sind auch Telemedien im Sinne des TMG

Die Impressumspflicht nach § 5 TMG ist immer dann zu erfüllen, wenn es sich um ein Informations- oder Kommunikationsdienst (kurz Telemedium) handelt, der betrieben wird.

Nun hat das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 24.04.2014 zu kanzlei-seiten.de, Az. 11 O 72/14) sowie das Landgericht München I (Urteil vom 03.06.2014 zu Xing, Az. 33 O 4149/14) entschieden, dass es sich bei Seiten wie Xing um ein eigenes Telemedium der Profilinhaber handelt und somit impressumspflichtig sind.

Weitere Gerichtsentscheidungen stehen aus

Da der abmahnende Anwalt viele Kollegen abgemahnt hat (nach seiner Aussage aber nicht dreistellig), werden sicher weitere Gerichtsentscheidungen folgen. Auch bei den ergangenen Entscheidungen ist noch offen, ob die Fälle in die nächste Instanz gehen werden.

Trotzdem sollte deswegen eine eigene Überprüfung der genutzten Profilseiten erfolgen. Dass die Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Auseinandersetzung unter Anwälten zustande gekommen sind, heißt nicht, dass die Feststellungen der Gerichte nicht andere auch betreffen.

Um selbst nicht Opfer von zeit- und kostenraubenden Abmahnungen zu werden, sollten alle Unternehmer und Selbstständige prüfen, ob sie die Impressumspflicht erfüllen. Um dies zu erleichtern, haben einige Profilseiten bereits reagiert und eine entsprechende Impressumsoption eingebunden. Auch bei Xing gibt es schon etwas länger die Möglichkeit, ein Impressum zu hinterlegen.

Bild: © panthermedia.net / Ron Chapple