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US-Portal Yelp mit Doppelsieg vor Gericht

Die Bewertungsplattform Yelp darf per Gesetz Usermeinungen filtern, schreibt die WirtschaftsWoche. Dies entschieden die Landgerichte in Berlin und Hamburg. Das Filtern von Nutzer-Bewertungen sei eine zulässige Meinungsäußerung, so die Berliner Richter. Yelp hatte nach der Qype-Übernahme verstärkt gefälschte Bewertungen herausgefiltert. Laden- und Lokal-Inhaber beklagten, dass dabei auch echte Bewertungen abhanden kamen und sich dadurch die eigene Bewertung verschlechterte.

Die Kläger erwirkten zeitlich vor den beiden aktuellen Gerichtsbeschlüssen zahlreiche einstweilige Verfügungen gegen das Vorgehen der Bewertungsplattform. Auf Grund des Yelp-Firmensitzes in Dublin mussten die Verfügungen allerdings erst ins Englische übersetzt und per diplomatischer Zustellung versendet werden. Viele Verfügungen seien bis jetzt noch nicht in Dublin angekommen. Die WiWo zitiert dazu Anwalt Hendrik Sievers: „Yelp hat beim Landgericht Hamburg Widerspruch eingelegt, bevor die Verfügung zugestellt war“. Sievers weiter: „Yelp hat sich die Fälle rausgepickt, in denen die Sachverhalte nicht so krass waren.“

Yelp wurde 2004 in San Francisco gegründet und ist seit 2010 in Deutschland vertreten. Den deutschen Konkurrenten Qype übernahm das US-Portal im Oktober 2012 – seit Ende 2013 ist Qype komplett in Yelp integriert. Rund 50 Millionen US-Dollar soll das börsennotierte Unternehmen aus San Francisco dafür gezahlt haben. Qype wurde 2005 von Stephan Uhrenbacher gegründet, der das Unternehmen 2009 als CEO verließ und im November 2010 die Unterkunftsvermittlung 9flats gründete.

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