Zahlungsfristen – Wann ist der Kunde im Verzug? | felix1.de

Schufa-Auskunft für größere Aufträge

Wichtig: Unternehmer können bei der Schufa eine Auskunft einholen und die Bonität des Kunden abfragen, wenn es sich um größere Aufträge handelt. Diese Auskunft kostet 28,50 Euro und lohnt sich deshalb nur, wenn ein größerer Auftrag ansteht. Allerdings ist eine Schufa-Auskunft nur mit Zustimmung des Kunden möglich.

Wenn sich der Unternehmer nun entschieden hat, den Auftrag des Kunden anzunehmen, und ihm eine Rechnung stellen möchte, sollte er wissen, welche Zahlungsfristen er ihm setzen darf:

Die Zahlungsfristen

Gerade bei Existenzgründern ist das Geld knapp. Dass Kunden pünktlich bezahlen, ist in der Startphase umso wichtiger. Die Fristen sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich zwischen Unternehmern und privaten Kunden.

Private Kunden haben meistens mehr Zeit

Bei privaten Kunden kommt es ganz drauf an, was vereinbart wurde. Der Unternehmer und der Kunde haben es selbst in der Hand, eine Zahlungsfrist vorher festzulegen. Ist gar keine Zahlungsfrist vereinbart worden, muss der private Kunde innerhalb von 30 Tagen zahlen. Ist die vereinbarte Frist kürzer, muss sie angemessen sein. Auch eine längere Fristvereinbarung ist problemlos möglich.

Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist, können 5 % + Basiszinssatz (zur Zeit bei -0,83 %) als Verzugszinsen berechnet werden. Daneben können Mahnkosten in Rechnung gestellt werden.

Unternehmer müssen sofort bezahlen

Zahlt ein Unternehmer die Rechnung nicht sofort, ist er im Verzug. Es dürfen 9 % über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen berechnet werden. Die Mahnkosten können dem Kunden pauschal mit 40 Euro in Rechnung gestellt werden, auch wenn gar keine Mahnkosten angefallen sind. Eine längere Zahlungsfrist ist bis zu 60 Tage problemlos möglich. Darüber hinaus muss ein Grund angegeben werden.

Öffentliche Auftraggeber müssen auch sofort bezahlen. Eine Frist von 30 Tagen kann vereinbart werden. Die Frist kann bis auf 60 Tage ausgedehnt werden, wenn ein wichtiger Grund angegeben wird.

Wenn selbst auf Mahnungen nicht gezahlt wird, sollte ein Mahngericht eingeschaltet werden. Wie dieser Weg aussieht, ist im felix1.de Blogbeitrag „So können Zahlungsausfälle vermieden werden“ zu finden.

Basiszinssatz seit 2013

Kredite sind im Moment günstig. Das liegt auch am Basiszinssatz. Der ist seit Anfang 2013 nämlich negativ. So etwas gab es noch nie. Dadurch ist der negative Basiszinssatz von den Zinsen (5% oder 9%) abzuziehen. Aktuell liegt der Basiszins bei -0,83 % (Stand: Juli bis Dezember 2015). Dem Privatkunden sind 4,17 % und dem Geschäftskunden 8,17 % Verzugszinsen zu berechnen.

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