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zalando ibb subventionen Zalando-Zentrale in Berlin

Ist es wirklich ein Skandal? Insgesamt 10,6 Millionen Euro an Subventionen hat das mittlerweile milliardenschwere Zalando zwischen 2010 und 2013 allein vom Land Berlin bekommen. Das Geld stammte aus sogenannten GRW-Mitteln, die von Bund, Ländern und der EU zur Förderung strukturschwacher Regionen vergeben werden. Nun dokumentieren Wirtschaftswoche und Frontal21 anhand geheimer Unterlagen, wie der Online-Händler an die Summen gekommen sein soll – und stellen einige Fragen in den Raum.

Die grundlegende: Warum hat Zalando im Jahr 2010 den Höchstfördersatz der Investitionsbank Berlin (IBB) für mittelgroße Unternehmen bekommen? Der ist Firmen mit einem Umsatz von unter 50 Millionen Euro vorbehalten. Zalando verbuchte in dem Jahr aber bereits 159 Millionen Euro. Am 20. Dezember 2010, als der finale Förderbescheid der IBB erging, war das bekannt. „Geändert wurde nichts“, heißt es in der Wirtschaftswoche.

Alles sei korrekt abgelaufen, betont die landeseigene Förderbank gegenüber Gründerszene. Man brauche belastbare Unterlagen, daher stütze man sich bei der Bewilligung der Anträge auf die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse. Im Falle Zalandos also vor allem auf den des Jahres 2009. Und da lag das erst Ende 2008 gestartete Unternehmen noch unterhalb der relevanten Grenze. Zalando pflichtet bei.

Im Oktober 2012 schickte Zalando dem Bericht zufolge den nächsten Antrag auf Fördermittel zur IBB. Genauer: Die Wirtschaftsberatung PwC im Auftrag des Online-Händlers. „Ohne eine Förderung in Berlin“ würde das Projekt „nicht in der Form und nicht in dem Umfang durchgeführt“, soll es darin geheißen haben. Zwei Wochen später habe die Förderbank knapp 5,8 Millionen Euro an Mitteln zugesagt. Im Jahr 2013 seien noch weitere 3,2 Millionen Euro hinzu gekommen – unter anderem weil Berlin dadurch „sein Image, eine der führenden Modemetropolen der Welt zu sein, unterstreichen“ würde, wie die Wirtschaftswoche zitiert.

Milliardenfinanzierung und trotzdem öffentliche Fördergelder einfordern – ist das Vorgehen Zalandos nun verwerflich? Erst einmal ist einem Unternehmen nicht vorzuwerfen, bestehende Angebote für sich zu nutzen. Oder schnell gewachsen zu sein. Und schon gar nicht, dass der Prozess zur Fördermittelvergabe mitunter mehrere Monate in Anspruch nimmt. Hätte man den Antrag im Nachhinhein zurückziehen können? Sicherlich. Aber wieso sollte sich Zalando selbst geißeln?

Das bringt den Ball ins Spielfeld der IBB. Denn man kann – und sollte – fragen: Sind die bestehenden Regelungen zur Fördermittelvergabe, die einheitlich für einen breiten Querschnitt an alten, jungen, digitalen und traditionellen Unternehmen gelten, noch „zeitgemäß“ für eine digitale Startup-Szene? Oder sollten für derart schnell wachsende und gut finanzierte Unternehmen Sonderregelungen gelten? Die Förderbank kommentiert: Die Vergaberichtlinien für die GRW-Gelder gelten EU-einheitlich und werden immer in Rahmenplänen über sechs Jahre festgelegt.

Da wird schnell klar, dass es auch in absehbarer Zukunft sehr breite Regelungen für die Vergabe der Fördergelder geben wird – gerade in Brüssel neigt man ja zur Verallgemeinerung. Es bliebe aus EU-politischer Sicht, sollte man sich dem Thema annehmen wollen, also vor allem der Weg, VCfinanzierte Digitalstartups generell auszuschließen. Das allerdings wäre ein Skandal.

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