Bestimmte Entscheidungen können nicht aufgeschoben werden:

1. Freistellungsaufträge prüfen – weniger Aufwand in 2016

Haben Sie Kapitalerträge und möchten verhindern, dass automatisch die Abgeltungsteuer einbehalten wird? Dann müssen Sie einen Freistellungsauftrag stellen. Hier gilt: Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Denn: Ab dem 1.1.2016 muss Ihre Bank für einen Freistellungsauftrag die Steuer-ID wissen. Ohne die Steuer-ID verlieren bisherige Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. 

2. Zulagen beantragen – mehr Geld für die Zukunft sichern

Die Frist 31.12.2015 ist gleich für mehrere Anträge wichtig, die Ihnen bares Geld bescheren: Wer für 2013 eine Riester-Zulage oder die Arbeitnehmer-Sparzulage geltend machen will, muss schnell sein. Und auch die Wohnungsbauprämie für 2013 kann noch bis Silvester beantragt werden.

3. Steuererklärung einreichen – Ärger im nächsten Jahr vermeiden

Klingt banal, kann aber eine Menge Ärger vermeiden: Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht ein. Wer eine Fristverlängerung für die Steuererklärung 2014 beantragt hat, hat hierfür noch maximal bis Ende des Jahres Zeit. Das gilt übrigens auch ohne Antrag auf Fristverlängerung, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen.

Wer sich an die Frist hält, spart im wahrsten Sinne des Wortes Geld und erspart sich außerdem noch jede Menge Ärger.

Und hier finden Sie weitere wichtige Hinweise dazu, was Sie bis Ende des Jahres noch alles beachten sollten.

Am einfachsten haben Sie es übrigens, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung an einen felix1.de-Steuerberater abgeben. Alles, was Sie dann noch tun müssen, ist Ihre Belege abzufotografieren und per App an Ihren felix1.de-Steuerberater zu senden – alles andere erledigt er für Sie.

 

Jetzt informieren