In den letzten Jahren hatte MyTaxi in einigen Städten Deutschlands zeitlich beschränkte Rabattaktionen gestartet. Dabei reduzierte sich der Fahrpreis für MyTaxi-Kunden um bis zu 50 Prozent. Die Hälfte des Preises übernahm MyTaxi, sodass dem Betreiber des Taxis kein finanzieller Nachteil entstand. Gegen die zeitlich begrenzten Aktionen hatte der Verband Taxi Deutschland geklagt, weil es ihrer Meinung nach der Tarifpflicht widersprach. Diese sieht (je nach Kommune unterschiedliche) feste Ruf- und Kilometerpreise vor. Zweimal hatten Gerichte die Rabattaktionen von MyTaxi untersagt und einer Klage von Taxi Deutschland stattgegeben. Doch das zum Daimler Konzern gehörende Unternehmen trieb die Entscheidung bis vor den Bundesgerichtshof. Der entschied nun in letzter Instanz, dass die Rabatte von MyTaxi rechtskonform sind (I ZR 34/17).

MyTaxi, das Teil des neuen Joint Venture von Daimler und BMW wird, kann in jeder Stadt zu jeder Zeit zeitlich begrenzt Rabatte gewähren. Aus der Sicht der Taxiunternehmen und Genossenschaften ist das Urteil eine mittlere Katastrophe. Vor allem die klassischen Vermittlungszentralen werden mit den Rabatten massiv unter Druck gesetzt. Doch das Urteil war überfällig, denn der Taxi- und Ridehailingmarkt stehen  in den nächsten Jahren vor großen Veränderungen.

Ein gigantischer Preiskampf

Das Urteil des BGH öffnet den Markt für andere Ridehailing Anbieter wie Uber. Das Unternehmen darf zwar in Deutschland seinen Dienst nicht wie in anderen Ländern anbieten, wohl aber über seine Plattform Taxis vermitteln. Und dann jetzt auch Rabatte gewähren. Auch andere internationale Anbieter dürfte nach diesem Urteil Interesse am deutschen Markt gefunden haben.

Ähnlich wie vor ein paar Jahren im Busfernreisemarkt droht ein gigantischer Preiskampf. Am Ende geht es um die Vormachtstellung in einer Branche, die 2016 immerhin 4,3 Milliarden Euro Umsatz machte. Man kann sich das wie die feindliche Übernahme eines großen Konzerns vorstellen. Auch hier sind Unternehmen bereit, teilweise die doppelte oder dreifache Summe des Gesamtwertes zu zahlen. Dementsprechend dürfte der Markt nach und nach mit Rabatten überflutet werden. Das gilt dann aber wieder nur für Metropolen, weniger für Kleinstädte und das Land. Nur dort, wo viel Umsatz gemacht wird, lohnt sich das Investment.

Das Urteil zeigt auch, dass der gesamte Markt der Personenbeförderung dringend einer gesetzlichen Novellierung unterzogen werden muss. Rabatte werden das Problem nicht lösen. Wichtig wäre, dass die Ortskenntnisprüfung wegfällt sowie der Zwang, nach einer Fahrt zu einem festen Standort zurückzufahren. Gleichzeitig müssen Untergrenzen für den Fahrpreis festgelegt werden. Nur so entstehen neue Jobs ohne die Taxifahrer zu ruinieren. Das Urteil des BGH ist ein Eingeständnis, dass der Markt sich fundamental verändert hat. Der Gesetzgeber muss dieser Direktive folgen.

Bild: Daimler