Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Das juristische Verfahren um Diesel-Fahrverbote zieht sich weiter in die Länge. Das Bundesverwaltungsgericht vertagte die für Donnerstag erwartete Entscheidung auf kommenden Dienstag. Als Möglichkeit erwog das Gericht auch, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Dieser könnte die Frage klären, ob Fahrverbote durch die Kommunen auch ohne bundeseinheitliche Regelungen verhängt werden können.

Die Deutsche Umwelthilfe als Kläger argumentiert, diese Regelungen seien nicht notwendig. Die Organisation rechnet damit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil fällt. „Wir gehen fest davon aus, dass das Gericht selbst entscheiden wird. Wir wollen auch eine nationale Entscheidung“, sagt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Verhandlung. Er sage voraus, dass die Autoindustrie innerhalb weniger Tage technische Nachrüstungen für Diesel präsentieren werde, sollte das Gericht Fahrverbote für zulässig erklären. 

Der Anwalt, der das Land Baden-Württemberg in dem Revionsverfahren vertritt, sieht Chancen für eine Entscheidung gegen Fahrverbote. Die Vertagung zeige, dass der Senat noch erheblichen erheblichen Beratungsbedarf sehe. „Ich denke, dass ist ein gutes Zeichen für uns.“ Man habe den Senat zum Nachdenken gebracht.

Bild: Getty Images/Andreas Rentz / Staff