Elektrische Tretroller dürfen in Deutschland nur auf Privatgelände fahren.

 

Als er 2010 sein eigenes Startup gründete, erklärten ihn viele Freunde für verrückt. Sie trauten Florian Walberg das Unternehmertum durchaus zu. Aber gegenüber dem Produkt – elektrische Tretroller – waren sie skeptisch. Der Grund: Bis heute gibt es kaum einen E-Floater, der in Deutschland eine Straßenzulassung hat. Das Gleiche gilt für Hoverboards und elektrische Skateboards. Wer hierzulande auf einer öffentlichen Straße eines dieser Fahrzeuge nutzt, dem droht ein Bußgeld.

Einige Bundesländer, darunter Hamburg, drängen das Bundesverkehrsministerium, die Regelung zu lockern. Sie plädieren dafür, dass die elektrischen Tretroller ähnlich behandelt werden wie Pedelecs. Wer sie fahren will, soll dann weder einen Führerschein noch ein Nummernschild brauchen. Aus dem Verkehrsministerium heißt es dazu: Eine entsprechende Regelung sei „in Planung“ und werde geprüft. Das der Stand im Herbst 2016. Gleiches antwortet das Ministerium auch 1,5 Jahre später auf die Nachfrage von NGIN Mobility und Gründerszene.

Grünes Licht in Österreich und in der Schweiz

Vor geraumer Zeit hatte das Ministerium eine Studie in Auftrag geben, die „einen Marktüberblick über elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge“ erstellen soll. Die daraus gewonnen Erkenntnisse sollten als Grundlage für eine Regelung dienen. Offenbar ist die Studie mittlerweile fertig. Doch die Ergebnisse werden unter Verschluss gehalten. Wann sie veröffentlicht werden sollen, teilte das Ministerium auf Nachfrage nicht mit.

 

Obwohl sich hierzulande bei dem Thema bisher nichts bewegt, lässt sich Urban-Electrics-Gründer Walberg nicht von seinem Plan abhalten. Er macht diesen Sommer einen Anlauf in der Schweiz. Gemeinsam mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) will er ein Sharing-Konzept aufbauen. In dem Alpenland sind die E-Floater erlaubt. Wie auch in Österreich, Finnland, Belgien, Dänemark und anderen Ländern.

 

 

Gründer Florian Walberg

Parallel zum Markteintritt in der Schweiz betreibt Walberg Lobbyarbeit. Nicht nur in Deutschland, sondern auch bei der EU. Gemeinsam mit Herstellern wie Toyota, Honda und Segway arbeitet Walberg an der EN 17128. Was sich anhört wie ein Geheimcode, ist die Bezeichnung für eine technische Norm: „Um eine europaweite Zulassung für E-Tretroller zu bekommen, muss zunächst eine Voraussetzung erfüllt sein: Es braucht einen technischen Standard, der festlegt, welche Merkmale ein solches Fahrzeug ausmachen, und welche Auflagen gelten – wie beispielsweise Blinker, Rücklicht oder zwei Bremsen“, erklärt Walberg. Vereinfacht ausgedrückt: Erst wenn in Brüssel definiert ist, was E-Scooter, Hoverboards und E-Tretroller überhaupt sind, kann eine Verordnung erlassen und auf deren Grundlage die Zulassung erteilt werden.

Europaweite Regelung würde Herstellern Vorteile bringen

Für die Hersteller wäre es von Vorteil, wenn nicht jedes Land selbst – wie derzeit üblich – über die Zulassung entscheiden würde, sondern in der ganzen EU die gleichen Bedingungen gelten: Startups und andere Unternehmen können ein Modell bauen, was in allen Märkten erlaubt ist. Das spart Kosten. Sonst müssen die E-Floater für jedes Land neu konfiguriert werden – je nachdem, welche Auflagen dort gelten.

Der fehlende rechtliche Rahmen ist nicht die einzige Hürde für die Startups. Während das Sharing-Unternehmen Bird in den USA durch die jüngste Finanzierung zum Unicorn wurde, fällt es hiesigen Jungunternehmern schwer, Geldgeber für sich zu gewinnen. Er habe unzählige Gespräche mit Investoren geführt, sagt Walberg. Doch bisher sei niemand eingestiegen. Aufgeben will er trotzdem nicht: „Ich kämpfe seit Jahren gegen Windmühlen“, sagt er. Mit den drohenden Dieselfahrverboten könnte sich der Wind noch zu seinen Gunsten drehen.

 

Bild: Walberg Urban Electrics