Steigen Business-Men in Deutschland bald auf E-Floater um, wenn diese zugelassen sind?

Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung eine Regelung auf den Weg bringen, auf deren Grundlage die Fahrzeuge in Deutschland im öffentlichen Raum genutzt werden dürfen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die NGIN Mobility und Gründerszene vorliegt. Bisher müssen deutsche Anbieter, die mit elektrischen Tretrollern Geld verdienen wollen, ins Ausland gehen. Während E-Floater in Ländern wie Österreich, Frankreich und in den USA längst Trend sind, dürfen Nutzer mit solchen Fahrzeugen hierzulande nicht auf der normalen Straße fahren. Sonst drohen ihnen Geldstrafen von mindestens 50 Euro. Doch das soll sich ändern. 

Demnach soll eine neue Fahrzeugklasse für Elektrokleinstfahrzeuge mit Geschwindigkeiten zwischen 12 und 20km/h definiert werden. Nach der geplanten Verordnung sollen die Fahrzeuge „zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden.“ Das könnte bedeuten: Hoverboards, E-Kickboards und Co. müssen dann auf Fahrradwegen fahren, wenn diese vorhanden sind. Eine entsprechende Verordnung sei derzeit in der Ressortabstimmung, heißt es vom Bundesverkehrsministerium. Und weiter: „Das Inkrafttreten der Verordnung ist für das Jahr 2018 geplant.“

Fabian Edel begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung. Er forscht für Fraunhofer seit Jahren zu dem Thema Mikromobilität, also zu Fahrzeugen, die kleiner sind als herkömmliche Autos. Schon vor einem Jahr schrieb der Forscher auf einem Blog: „Es bedarf dringendst einer durchdachteren und weitreichenderen Klassifizierung und Definition für die Mikromobilität, um diese junge Mobilitätslösung nicht (…) frühzeitig sterben zu lassen. Zu den Kleinstfahrzeugen zählen dabei nicht nur E-Floater, sondern auch elektrische Skateboards, Hoverboards und Segways. Edel weiß aber auch um die Gefahren von Rollern und Co., die ein gewisses Gleichgewicht voraussetzen. In den USA haben mittlerweile mehrere Städte strenge Auflagen für Roller-Startups erlassen, unter anderem, weil sie schwere Unfälle fürchten. Deshalb müsste die Regelung „mit Bedacht geschehen“, sagt Edel.

Gute Nachrichten für deutsche Roller-Startups

Befürworter wie Matthias Gastel sehen in den Fahrzeugen viele Vorteile. Der Grünen-Abgeordnete glaubt: E-Tretroller und Co. könnten dazu beitragen, Kurzstreckenfahrten mit dem Auto zu vermeiden und damit für weniger Lärm, Abgase und Flächenverbrauch zu sorgen. Er sieht in ihnen eine perfekte Ergänzung für den innerstädtischen Verkehr. Und die kleinen Fahrzeuge sind praktisch: Je nach Modell lassen sie sich zusammenfalten und mit in die U-Bahn nehmen.

Wenn die Gesetzesänderung tatsächlich kommt, wird wohl auch Florian Walberg jubeln. Schon seit Jahren versucht der Hamburger Gründer, eine Zulassung für seine E-Roller zu erkämpfen, die er unter der Marke Egret im Onlineshop verkauft. Dafür setzt er sich sogar auf EU-Ebene ein. Dass hierzulande bis jetzt nichts passiert ist, ärgert ihn: „Deutschland als Mobilitätsgigant blockiert eine Lösung derzeit aktiv, obwohl es schon lange einen Bundesratsbeschluss dazu gibt“, kritisiert er im Interview mit NGIN Mobility und Gründerszene. Tatsächich drängen die Bundesländer schon seit geraumer Zeit darauf, dass eine Regelung für die neuen E-Fahrzeuge gefunden wird, damit diese endlich, wie elektrische Fahrräder auch, straffrei im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürfen.

Gründer Walberg weist auf einen oft genannten Grund für das langwierige Verfahren hin: Die Entscheider seien nicht innovativ genug, sagt er. Nicht nur Walberg ist mit seinen Rollern inzwischen in andere Länder und Märkte ausgewichen. Auch das ebenfalls aus Hamburg stammende Sharing-Startup Floatility hat Deutschland zunächst den Rücken gekehrt und ist mit seinen E-Floatern nach Singapur gegangen. Jetzt können beide Gründer hoffen, dass sich auch in Deutschland bald ein größerer Markt für ihre Fahrzeuge entwickelt.

Bild: Egret