Zwei Leute auf einem E-Scooter sind nicht zulässig. Doch im Kleingedruckten steht noch mehr.

Kürzlich erst kritisierten Sicherheitsexperten, dass sensible Informationen in den Apps der E-Tretroller-Anbieter unverschlüsselt übertragen und von Dritten abgegriffen werden können. Jetzt beanstandet der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), dass sich im Kleingedruckten der ABG unzulässige Klauseln befänden, die den Kunden in die Pflicht nehmen und für unverschuldete Schäden aufkommen lassen. In Summe 85 Punkte hat die Organisation bei allen Startups gefunden. Der Vzbv droht, Klage einzureichen.

Abgemahnt wurden bereits die Berliner Unternehmen Circ und Tier Mobility, der US-Anbieter Lime und das schwedische Startup Voi. Der Vzbv beanstandet gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen und das Abwälzen von Wartungs- und Inspektionspflichten.

Die Anbieter schreiben in den AGB, dass sie selbst weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus garantieren müssen. Stattdessen werde die Verantwortung auf den Kunden übertragen. Einige Startups verlangten von den Nutzern, dass sie Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel überprüfen sollten, bevor sie losfahren, heißt es von der Verbraucherzentrale. Diese kritisiert, dass Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen könnten.

Einige Anbieter würden sich außerdem vorbehalten, den Service jederzeit einstellen zu können und die Mietbedingungen kurzfristig ohne Rücksicht auf die Interessen der Nutzer zu ändern. Darüber hinaus beanstandet der Vzbv, dass Mietgebühren nicht erstattet werden, wenn der Kunde kurzfristig die Fahrt reklamiert – auch dann, wenn der Kunde die Fahrt nicht antreten konnte wegen eines Defekts oder leeren Akkus. Zudem würden persönliche Daten ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden für Werbezwecke genutzt, heißt es.

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Der Berliner Anbieter Circ hat die geforderte Unterlassungserklärung nach eigenen Angaben bereits abgegeben. Das Startup Tier Mobility habe seine Geschäftsbedingungen geändert, heißt es in einer Mitteilung. Andere Anbieter hätten signalisiert, dass sie ihre Klauseln ändern und die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollen.

Bild: Getty Images /Adam Berry