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E-Tretroller – wie sie funktionieren und was sie unterscheidet

Mobility
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Sharing oder Abo?

E-Tretroller – wie sie funktionieren und was sie unterscheidet

Video. Wir haben in Berlin zwei verschiedene Rollermodelle ausprobiert und einen Sharing- mit einem Abo-Service verglichen. Die Kosten, Auflagen und Vorteile im Überblick.
22. April 2019 | Die Gründerszene Redaktion
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Draufstellen und los geht’s? Ein paar Dinge sollten vorher noch berücksichtigt werden

Sieht eigentlich ganz einfach aus: Rechts Gas geben, links bremsen. Doch es gibt weitaus mehr zu beachten. Etwa, dass sich die Roller je nach Hersteller im Bremsverhalten unterscheiden. Außerdem sollte man sich im Vorhinein die Frage stellen, wie oft man das Fahrzeug nutzen möchte. Je nachdem lohnt es sich, ein Fahrzeug zu leihen, über ein Abo zu leasen oder zu kaufen.

Die meisten Sharing-Anbieter kosten 15 Cent pro Minute plus einen Euro Startgebühr je Roller. Ein wöchentliches Abo ist ab 21 Euro zuzüglich acht Euro Servicepauschale (Versicherung und Versand) zu haben. Die einfachsten Roller-Modell von Xiaomi und Segway-Ninebot kosten etwa 400 Euro aufwärts.

„Ich zuerst und der Rest: Verpisst euch!“

E-Tretroller: „Ich zuerst und der Rest: Verpisst euch!“

Noch sind sie verboten, trotzdem elektrisieren die E-Tretroller gerade Wirtschaft und Politik. Auf Berlins Straßen kommt der Roller nicht bei jedem gut an.

Im Video-Test haben wir das Modell Segway-Ninebot ES4 von dem Sharing-Anbieter Tier Mobility mit dem klappbaren Xiaomi M365 vom Abo-Service GetHenry verglichen und mit den Gründern gesprochen.

Auflagen für Elektrokleinstfahrzeuge

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der den Betrieb von elektrisch betriebenen Tretrollern regelt. Anfang April hatte die Bundesregierung Scheuers Verordnung zugestimmt. Nun hat der Bundesrat das letzte Wort.

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  • Neu ist, dass es zwei Klassen von Elektrotretrollern geben soll: Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von zwölf Stundenkilometern (km/h) sind für Fahrer ab zwölf Jahren zugelassen und dürfen auf Bürgersteigen fahren. Roller mit 20 km/h Spitzengeschwindigkeit für Fahrer ab 14 Jahren müssen Radwege benutzen, und, wenn diese nicht vorhanden sind, Straßen. Schneller als 20 km/h dürfen Roller generell nicht fahren.
  • Für E-Scooter ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorgesehen. Das könnte ein Problem für E-Scooter-Fahrer werden, wenn sie ihren Roller vor Inkrafttreten der Verordnung erworben haben.
  • Ferner gilt eine Versicherungspflicht. Sie ist an einer Versicherungsmarke ähnlich wie bei Mofas erkennbar.
  • Die Motorleistung ist auf 500 Watt beschränkt.
  • Vorgeschrieben sind Beleuchtung, eine Glocke und zwei unabhängige Bremsen. Blinker können, müssen aber nicht vorhanden sein.
  • Eine Helmpflicht soll es nicht geben. Ebenso wurde die ursprünglich geplante Führerscheinpflicht gestrichen.
  • Die E-Scooter müssen in der Lage sein, eine Vertiefung von 5 Zentimetern und eine 45° abgeschrägte Stufe gleicher Höhe „beherrschbar“ zu überwinden, ebenso eine Steigung von zehn Prozent in beiden Richtungen.

Bild: Chris Marxen, Headshots-Berlin; Textmitarbeit: Jürgen Stüber und Marco Weimer; Video: Marco Weimer und Chris Marxen.
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