In Deutschland fahren E-Skater wohl auch zukünftig illegal auf öffentlichen Straßen.

Die Stimmung unter den Herstellern von E-Skateboards, elektrischen Tretrollern und Hooverboards war gut. Im Juni hatte die Bundesregierung signalisiert, noch in diesem Jahr eine Regelung auf den Weg zu bringen, auf deren Grundlage solche Fahrzeuge in Deutschland im öffentlichen Raum genutzt werden dürfen (NGIN Mobility berichtete).

„Ja“ zu E-Floatern – E-Skateboards bleiben verboten

Elektrische Longboards und E-Skateboards sind von der neuen Regelung ausgenommen, sie werden nach wie vor verboten bleiben. Das berichtet ein passionierter E-Skater in einem Blogpost. Die Information habe er am Tag der offenen Tür der Bundesregierung von einem Mitarbeiter des zuständigen Bundesverkehrsministeriums erhalten, schreibt er darin.

Geprüft und entschieden habe dies die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Sie war 2014 von der Bundesregierung beauftragt worden, Vorschläge für eine Klassifizierung von Elektrokleinstfahrzeugen und die technischen Anforderungen an diese Fahrzeuge zu erarbeiten. Nach vier Jahren liegen diese Ergebnisse jetzt vor.

Offenbar empfiehlt die BASt, nur selbstgelenkte Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Wattzahl von 500 bis 1.200 Watt als eigene Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zuzulassen. Darunter fallen beispielsweise elektrische Tretroller. Fahrzeuge ohne Lenkstange mit einer Steuerung durch Gewichtsverlagerung sind von dieser Fahrzeugklasse ausgenommen. E-Skateboards, Hoverboards oder auch eletrische Einräder fallen damit raus. Das Bundesverkehrsminsterium hat diese Angaben auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks mittlerweile bestätigt.

Die Branche protestiert

In der E-Skaterbranche formiert sich derzeit Widerstand. In einem offenen Brief an das Bundesverkehrsministerium kritisiert der Elektroskateboarder Christian Kellner die neue Regelung als unsinnig, denn gerade E-Skateboards und andere kleine E-Flitzer ohne Lenkstange hätten gegenüber Tretrollern oder Scootern entscheidende Vorteile: „Sie sind klein und kompakt und eigenen sich dadurch insbesondere im urbanen Raum als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr“, schreibt Kellner. Er glaubt, dass diese Fahrzeuge auch ohne gesetzliche Regelung immer häufiger gefahren werden: „Werden diese Geräte von der Verordnung ausgeschlossen, bringt dies die Fahrer aber auch andere Verkehrsteilnehmer in eine prekäre Rechtslage und sorgt für Unsicherheit auf allen Seiten.“

Foto: Boosted by Miguel
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