Macht Spaß, ist aber noch verboten: Ein Paar fährt mit Egret-Elektrorollern durch die Hamburger Hafencity.
Macht Spaß, ist aber noch verboten: Ein Paar fährt auf Egret-Elektrorollern durch die Hamburger Hafencity.

 

Freie Fahrt für Elektrotretroller – zum Teil jedenfalls. Wie der Tagesspiegel zuerst berichtete, liegt ein überarbeiteter Referentenentwurf der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vor. Danach fällt die Führerscheinpflicht. Bislang sollte ein Mofa-Führerschein und damit auch eine Altersgrenze von 16 Jahren vorgeschrieben sein. Wie es jetzt heißt, sollen bereits Zwölfjährige auf Elektrotretrollern fahren dürfen. Ferner soll erlaubt werden, dass bis zu zwölf Stundenkilometer schnelle Tretroller auf Gehwegen fahren dürfen. Roller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern sollen demnach weiter nur auf Radwegen und – sofern diese nicht vorhanden sind – auf Straßen fahren. Der Entwurf steht hier zum Download bereit.

Der Entwurf der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums finalisiert. „Im nächsten Schritt wird der Entwurf der Europäischen Kommission zur Notifizierung zugeleitet“, heißt es im Ministerium. Zeitgleich erfolge die Zuleitung an den Bundesrat. „Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019.“ In Branchenkreisen wird ein Termin Ende Mai erwartet.

Die im Verein Fuss versammelte Fußgängerlobby schlägt unterdessen erneut Alarm. Sie hatte schon im vergangenen Herbst gegen die Zulassung der Tretroller protestiert und auf ein Fahrverbot auf Gehwegen gedrängt. „Scheuer schafft den Gehweg ab“, poltert der Verein in einer Mitteilung in Richtung Bundesverkehrsminister. Der Entwurf sei eilig dahingepfuscht; er enthalte Widersprüche, Faktenverdrehungen und Lücken. Der Verein fürchtet um die Sicherheit der Fußfänger und warnt vor Unfällen mit Verletzten.

Treffen die aktuellen Meldungen zu, so hat sich der Lobbykampf der Mobilitätsunternehmen gelohnt. Sie gingen vor allem gegen die im Verordnungsentwurf vorgesehene Versicherungs- und Führerscheinpflicht vor. Die Vermittlungsplattform Tier Mobility zeigt sich unterdessen überzeugt, „dass das plattformbasierte Anbieten einfacher Mobilitätslösungen der richtige Ansatz ist, um den wachsenden Herausforderungen an die innerstädtische Infrastruktur zu begegnen“.

 

Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich bis zum Erscheinen dieses Bericht nicht zu Inhalten der überarbeiteten Elektrokleinstfahrzeugeverordnung.

Bild: Egret