Frankreich darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Gesetzesverstößen strafrechtlich gegen den Fahrdienstvermittler Uber vorgehen.

Die Mitgliedstaaten dürfen die rechtswidrige Ausübung einer Beförderungstätigkeit wie UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der EU-Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitteilen zu müssen, teilte der EuGH am Dienstag mit.

Beim Dienst UberPop werden Passagiere von nicht berufsmäßigen Fahrern in den eigenen Autos befördert. Uber in Frankreich wurde deshalb von den Behörden verfolgt und klagte dagegen. Ein Gericht aus Frankreich verwies den Fall zur Klärung an das höchste europäische Gericht.

Damit muss der US-Konzern Uber bei seiner Expansion in Europa mit einer weiteren Gerichtsschlappe kämpfen. Bisher größter Rückschlag war eine Grundsatzentscheidung des EuGH im Dezember. Danach ist Uber als Transportdienstleister einzustufen, der dementsprechenden Regeln unterliegt. Uber selbst argumentierte, lediglich einen Internet-Dienst zu betreiben, der kaum Aufsicht bedarf.

In Deutschland zog Uber Anfang März eine Klage gegen das Gerichtsverbot von UberPop zurück. Darüber hinaus ist UberPop in Frankreich, Italien, Spanien und Belgien untersagt. In mehreren Staaten Ost- und Nordeuropas und der Schweiz kann die App dagegen noch genutzt werden.

In Berlin und anderen Regionen Europas bietet das Unternehmen den Dienst UberX mit lizenzierten Fahrern an.

Bild: Uber