Flugrechte-Startups wie Flightright erheben schwere Vorwürfe gegen Ryanair: Die irische Billigfluglinie erschwere es geschädigten Passagieren, Entschädigungszahlungen bei Verspätungen durchzusetzen. Grund dafür seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Flightright wirft der Airline vor, in den AGB seinen Fluggästen zu verbieten, Ausgleichs-, Schadenersatz- und Rückerstattungsansprüche an Dritte abzutreten, damit sie diese für die Kunden durchsetzen. Flugrechte-Startups haben sich auf solche Fälle spezialisiert. Im Falle des Erfolgs vor Gericht und bei einer Einigung mit der Airline zahlen die Startups den Reisenden den erstrittenen Betrag aus und kassieren selbst eine Provision in Höhe von 25 bis 30 Prozent. Flightright verdient damit Millionen.

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Ryanair verteidigt sich gegen die Vorwürfe. Man stelle mit den AGB sicher, dass alle Kunden „100 Prozent ihres EU-Anspruchs ohne Abzug der Kosten für Ausgleichsjäger-Firmen erhalten“, sagte ein Unternehmenssprecher dem Handelsblatt. Die „Ausgleichsjäger-Firmen“ findet die Airline nach eigener Aussage überflüssig, sie böten „keinerlei nützliche Serviceleistungen“.

Flighright-Gründer Philipp Kadelbach hat sich nun mit einem Brief an die Bundesregierung gewandt, wie die Zeitung weiter berichtet. Darin mahnt er das Justiz- und das Verkehrsministerium sowie Fachpolitiker im Bundestag, „die Verletzung von Verbraucherrechten nicht weiter zu tolerieren”.

Union und SPD haben den Hilferuf offenbar erhört – und wollen die Verbraucherrechte bei Flugverspätungen stärken. Die Kritik an Ryanair und der Abtretungsverbotsklausel sei berechtigt, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der Zeitung. „Gerade bei Streuschäden mit geringem Streitwert ist die Abtretung ein effektives Mittel für die Verbraucher, um ihre Rechte einzufordern.” Und auch die SPD wolle nun zeitnah eine „Lex Raynair“ auf den Weg bringen, Gespräche mit dem Justizministerium liefen bereits.

Bild: Getty Images / PASCAL PAVANI