Taxi und Mietwagen mit Uber-Branding

Der Fahrdienst Uber darf nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt mit seiner App ab sofort keine Fahrten mehr an Mietwagenunternehmen vermitteln. Das Gericht gab damit einer Klage eines Zusammenschlusses von Taxizentralen aus mehreren deutschen Städten statt.

Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Uber-App sei wettbewerbswidrig, urteilte das Gericht. Dem Unternehmen fehle etwa eine Mietwagenkonzession. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Jahn.

Im Jahr 2015 hatte das Landgericht Uber bereits untersagt, über die App Uber Pop Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Gegenstand des neuen Verfahrens ist eine mittlerweile in mehreren deutschen Städten verfügbare neue App, über die Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden können.

Uber kann gegen das Urteil Berufung am Oberlandesgericht einlegen. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil gesagt, dass das Unternehmen das prüfen werde.

Der Konflikt zwischen Taxi- und Ridesharing-Unternehmen schwelt schon länger, nicht nur mit Uber. Im September kündigten beispielweise 40 Münchner Taxifirmen die Zusammenarbeit mit dem Mytaxi-Nachfolger Free Now auf.

Bild: Uber / Oliver Klug