„Beim Online-Vertrieb stellen sich neue Fragestellungen, zu denen es bislang an gefestigter Rechtspraxis fehlt“, verteidigt sich die Bahn.

Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen Missbrauchs von Marktmacht und Behinderung von Internet-Vermittlern eingeleitet. Mobilitätsplattformen erhielten von der Bahn nach ersten Erkenntnissen beispielsweise keine ausreichenden Daten über Zugverbindungen, begründet die Behörde ihre Untersuchungen. Zudem wolle die Bahn Rabatte über solche Plattformen offenbar nicht weitergeben.

„Wir gehen dem nach und werden prüfen, ob die Deutsche Bahn AG die Auffindbarkeit und Attraktivität von Mobilitätsplattformen für Verbraucher zu Unrecht einschränkt“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Die Deutsche Bahn sagte eine Kooperation mit dem Kartellamt zu. „Beim Online-Vertrieb stellen sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung neue Fragestellungen, zu denen es bislang an gefestigter Rechtspraxis fehlt“, sagte eine Sprecherin. Man sei optimistisch, die Sachverhalte klären und die Vorwürfe ausräumen zu können. Stellt das Kartellamt im Verfahren nachweisbare Verstöße gegen den fairen Wettbewerb fest, kann die Behörde Auflagen verhängen.

Das Startup Omio begrüßte das Vorgehen des Kartellamts. Die Behörde spiele eine wichtige Rolle dabei, gleiche Wettbewerbsbedingungen für innovative Dienstleister herzustellen und das Angebot für Verbraucher zu erweitern, teilte das Unternehmen von Gründer Naren Shaam mit. Damit könne die Zahl der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel erhöht werden.

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