Wer derzeit mit einem E-Scooter auf dem Gehweg oder der Straße unterwegs ist, lebt gefährlich. Zu den natürlichen Feinden zählen nicht nur unaufmerksame Autofahrer, sondern auch Polizei und das Ordnungsamt.

Wer mit einem elektrisch motorisierten Tretroller, Skateboard, Hoverboard oder Mono-Wheel auf der Straße unterwegs ist, dem drohen laut Gesetz im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen von sechs Monaten oder Geldstrafen. Ganz so drakonisch fallen die Strafen dann aber am Ende doch nicht aus. Die Berliner Polizei soll in diesem Jahr etwa 60 der Elektrofahrzeuge beschlagnahmt und 70 Euro Bußgeld verhängt haben, heißt es in einem aktuellen Medienbericht. Da die Geräte motorisiert sind und in der Regel schneller als sechs km/h fahren, müsste man – wie für andere Fahrzeugklassen auch – eine entsprechende Versicherung und einen Führerschein haben, um damit legal auf der Straße unterwegs zu sein. 

Diesen Artikel lest ihr auch in unserem neuen Magazin, das am 25. September 2018 erschienen ist. Das Heft steht euch hier zum Download bereit.

Die Fahrzeugklasse E-Scooter existiert bislang noch nicht auf dem Papier, also dürfen sie nicht gefahren werden. Willkommen in Deutschland. In Ländern wie der Schweiz und Frankreich haben die Behörden weniger Schwierigkeiten mit dem sogenannten Micro-Mobility-Trend.

Hierzulande indes traut sich kaum ein Investor an die Branche heran. Dabei haben auch deutsche Startups wie Mellow Boards oder Floatility schon fertige Produkte. Selbst der Mobilitätsriese Moovel steht schon in den Startlöchern, um ins Sharing einzusteigen. Das Potenzial liegt darin, die letzte Meile, etwa von der Straßenbahn zum Arbeitsplatz, durch einen Service abzudecken.

Neue Verordnung soll kommen – noch vor Jahresende

Laut Bundesverkehrsministerium soll noch Ende dieses Jahres, vielleicht aber auch erst Anfang nächstten Jahres eine Verordnung folgen. Verkehrsrechtlich sollen die elektrischen Fahrzeuge dann wie Fahrräder behandelt werden und auf Fahrradwegen fahren dürfen. Sollte es keine Fahrradwege geben, dürfen sie auf die Straße ausweichen. Nur die Gehwege bleiben für die bis maximal 20 km/h zugelassenen Fahrzeuge tabu. Die Auflage sieht vor, dass das Fahrzeug über zwei unabhängige Bremsen, Blinker und Hupe verfügen muss. Erlaubt werden am Anfang auch nur Tretroller mit Lenk- oder Haltestange. E-Skateboards bleiben also weiterhin verboten.

Kritiker befürchten, dass mit den E-Scootern eine weitere Schwemme von Sharing-Fahrzeugen über die Städte hereinbrechen wird – ähnlich wie es bei Leihrädern der Fall war. Mit dem Startschuss für die neuartigen Fahrzeuge wird für deutsche Unternehmen wahrscheinlich auch der Konkurrenzdruck drastisch zunehmen. Bislang bewegen sich die Fahrzeuge beim Anschaffungspreis im hohen dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Chinesische Billiganbieter warten bereits mit nur halb so teuren Angeboten auf den Markteinstieg.

Hier stehen auch deutsche Investoren in der Pflicht. Um zu einem günstigeren Preis bei einer gleichbleibenden Qualität produzieren zu können, braucht es mehr Risikokapital für deutsche Unternehmen, um die Produktionsabläufe zu verbessern.

Bild: Egret