Der Tesla S ist aus dem Förderprogramm des Bundes für Elektroautos gefallen.
Der Tesla S ist vorübergehend aus dem Förderprogramm des Bundes für Elektroautos gefallen.

Der E-Autobauer Tesla will rechtlich gegen den Ausschluss von der Umweltprämie vorgehen und seinen Kunden übergangsweise die Prämien auslegen, die sie zurückzahlen sollen. Das berichtet etwa die Welt und beruft sich dabei auf Unternehmensinformationen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte am Dienstag die  Rückabwicklung des Umweltbonus für das Model S der Marke Tesla angekündigt. Das hat zur Folge, dass Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein Tesla Model S erworben haben, nicht von der Kaufprämie profitieren können. In den Fällen, in denen diese bereits ausgezahlt wurde, soll sie zurückgefordert werden. Wie es in einer Mitteilung des BAFA heißt, ist es in Gesprächen mit Tesla nicht gelungen, „eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen“.

Basis-Optionen aus dem Preis herausgerechnet

Hintergrund des Streits: Der Gesetzgeber fördert den Kauf von Elektroautos, wenn das Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war – also tatsächlich bestell- und lieferbar.

Im Herbst 2017 hatten sich nach Angaben des BAFA jedoch Hinweise bestätigt, dass das Basismodell des Tesla Model S nicht – wie angeboten – ausgeliefert werden konnte. Tesla hatte Berichten zufolge Basis-Optionen aus dem Preis herausgerechnet, um unter der 60.000-Euro-Grenze zu bleiben.

Das BAFA hat das Modell daher am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen. Kunden, die das Modell am 6. März 2018 oder später erworben haben, können über die Internetseite des BAFA den Umweltbonus beantragen.

Bild: Getty Images / Manfred Schmid