Ein Lunch mit Menschen aus anderen Ländern: Airbnb präsentiert sich gerne als Netzwerker. Städte sehen das anders.
Ein Lunch mit Menschen aus anderen Ländern: Airbnb präsentiert sich gerne als Netzwerker. Städte sehen das anders.

Die Vermietungsplattform Airbnb sieht sich gerne als Protagonist der Sharing Economy, in der Privatpersonen ihre Wohnung mit Fremden teilen. Werbefotos zeigen Szenen von Menschen verschiedener Länder, die sich wie Freunde begrüßen und gemeinsam ihren Tag verbringen. Eine falsche Idylle? Die größten Wachstumsraten erziele Airbnb bei der Vollzeit-Vermietung von Wohnungen, berichtet „The Information“.

Laut interner Zahlen, die dem US-Magazin vorliegen, handelte es sich vor einem Jahr bei 24 Prozent der Listings um professionelle Ganzjahres-Vermietungen kompletter Wohnungen. Diese Zahl sei mittlerweile auf 27 Prozent gestiegen, heißt es. Die Zahl der privaten Zimmervermietungen sank dagegen von 25 auf 22 Prozent. Ebenfalls rückläufig sind die Teilzeitvermietungen ganzer Wohnungen – und zwar von 47 auf 46 Prozent im Jahresvergleich. Allerdings: Die von „The Information“ präsentierten Zahlen besitzen nur eine begrenzte Aussagekraft, denn sie geben ausschließlich das Bild einer einzelnen Woche wieder.

Metropolen gegen die Rollkoffer-Lawine

Die Statistik kippt Wasser auf die Mühlen von Städten wie Berlin und Hamburg: Der Senat der Hansestadt hat diese Woche beschlossen, Wohnraum besser zu schützen. Das Gesetz, das 2019 in Kraft treten soll, richtet sich vor allem gegen Portale wie Airbnb. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie zur Verknappung von Mietwohnraum beitragen. Das neue Hamburger Wohnraumschutz­gesetz sieht eine Verkürzung der Vermietungszeit auf maximal acht Wochen vor. Bei illegaler Vermietung drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. 

In Berlin soll künftig das zweckfremde Anbieten einer Wohnung oder einzelner Zimmer nur noch erfolgen dürfen, wenn die Vermieter auf den Internetseiten der Vermietungsportale eine Registriernummer angeben. Diese Nummern sind gegen eine Gebühr von 225 Euro erhältlich. Betroffen ist, wer mehr als 50 Prozent der Fläche seines Hauptwohnsitzes zur Verfügung stellt oder seine Zweitwohnung mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermietet. Auch in Berlin drohen Bußgelder von bis zu einer halben Million. 

Das Unternehmen hat sich in der Vergangenheit mit der Freigabe von Daten zurückgehalten, die Aufschluss über das Geschäftsmodell geben. Sollte sich der Trend bestätigen, würden die Zugewinne bei der Vollzeitvermietung das Image des Unternehmens beschädigen. Airbnb reagierte bis zum Erscheinen dieses Artikel nicht auf die Bitte von Gründerszene, die geleakten Daten zu kommentieren.

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Bild: Airbnb