Der französische Tourismusverband AHTOP meint, dass Airbnb als Makler tätig ist.

Tech-Startup oder traditionelles Geschäftsmodell? Der Unterschied kann für ein Unternehmen groß sein. Denn davon hängt nicht nur ab, ob und welche Investoren Kapital beisteuern. Sondern es geht auch darum, welchen nationalen und internationalen Vorschriften eine Firma unterliegt. 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Beispiel, dass Uber ein Taxiunternehmen ist. Die Konsequenz: Uber durfte seine Fahrer in Europa nicht ohne Taxi- oder Limousinenlizenz einzusetzen und muss sich seitdem an die Transportvorschriften der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union halten. 

Beim Zimmervermittler Airbnb geht der EuGH jetzt den umgekehrten Weg. Das Gericht entschied (PDF), dass die US-Firma als App-Anbieter und damit als Tech-Unternehmen zu sehen sei und nicht als Immobilienmakler. Der Grund: Gastgeber und Gäste von Airbnb hätten viele andere Möglichkeiten, zusammenzufinden. Zum Beispiel über Immobilienmakler, Kleinanzeigen online und offline oder über Websites, so das Gericht. Airbnbs Dienstleistungen seien demnach kein unverzichtbarer Bestandteil der Transaktion.

Anders als bei Uber, ohne dessen Hilfe die Fahrer „keinen Anlass hätten, Transportdienstleistungen anzubieten“. Nach Ansicht des EuGH sei diese Vermittlung zwischen Fahrer und Kunde eine umfassende Transportdienstleistung.

Frankreich wollte, dass sich Airbnb eine Maklerlizenz besorgt

Beim Fall Airbnb akzeptierten die Richter nun im Wesentlichen die Argumente des Unternehmens. Der französische Tourismusverband AHTOP hatte gegen Airbnb Beschwerde eingelegt wegen des Verdachts, dass das Unternehmen als Wohnungsmakler tätig sei und damit unter die dementsprechenden nationalen Regeln falle.

Airbnb bestritt den Vorwurf stets und begrüßte nun das Urteil des EuGH. „Wir wollen gute Partner für alle sein und haben bereits mit mehr als 500 Regierungen zusammengearbeitet, um Gastgeber dabei zu unterstützen, ihre Häuser zu teilen, die Regeln einzuhalten und Steuern zu zahlen“, erklärte Airbnb.

Das EuGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben, zumal Paris 2024 Austragungsort der Olympischen Spiele sein wird und das IOC zugestimmt hat, Airbnb für die Unterbringung während der Veranstaltung zu fördern. Airbnb betreibt sein Europageschäft von Irland aus. Wegen der Dienstleistungsfreiheit kann die Firma ihre App prinzipiell in allen EU-Ländern anbieten.

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Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren mit Hoteliers und Behörden in Städten von New York bis Amsterdam, Berlin und Paris herumgeschlagen. Airbnb bietet ähnlich wie Rivale Wimdu Privatwohnungen für Reisende an und macht damit Hotels große Konkurrenz. Kritiker werfen dem US-Konzern vor, in Touristenhochburgen wie Barcelona oder Berlin für die stark steigenden Mietpreise mitverantwortlich zu sein.

Mit Material von Reuters.

Bild: Lionel Bonaventure/Getty Images