Die Details zum Startup-Rettungsschirm der Bundesregierung stehen nun fest.
Die Details zum Startup-Rettungsschirm der Bundesregierung stehen nun fest.

Um die deutsche Startup-Szene vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen, haben das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium einen Rettungsschirm mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro vorgestellt. War das Ganze bislang eher eine Absichtserklärung, ist nun die Finanzierung der Hilfsmaßnahmen gesichert und die Details stehen fest. Wir haben Thomas Jarzombek (CDU), dem Startup-Beauftragten der Bundesregierung einige Fragen dazu geschickt, er hat sie per E-Mail beantwortet.

Wer genau hat Anspruch auf den Rettungsschirm?

Alle Startups, die durch Corona eine weitere Finanzierung brauchen, könnten den Rettungsschirm in Anspruch nehmen, sagt Jarzombek. Die Hilfsmaßnahmen greifen demnach rückwirkend ab dem 2. April 2020 und gelten bis zum Jahresende.

Woran wird festgemacht beziehungsweise wie muss nachgewiesen werden, dass der Kapitalbedarf durch Corona entstanden ist?

Ein Nachweis sei nicht erforderlich.

Wie funktioniert die Vergabe konkret?

Es werden laut Jarzombek zwei Säulen mit parallelen Antragsbearbeitungen und Finanzierungsabwicklungen zur Anwendung kommen, die so weit wie möglich auf bestehende Strukturen aufsetzen. Man habe bewusst keine zentrale Abwicklungsstelle aufgebaut, um Zeit und Kosten zu sparen.

  • Über die sogenannte Corona-Matching-Faszilität werden Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit diese weiterhin in der Lage sind, Finanzierungsrunden von Startups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten.
  • Für Startups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang zur Corona-Matching–Fazilität haben, werde in enger Zusammenarbeit mit Landesförderinstituten Wagniskapital zur Verfügung gestellt. Eine weitere Option sei, den Landesgesellschaften die Bundesmittel zu geben, damit diese sie dann über ihr Netzwerk weiterreichen. Auch Fintechs könnten hier eine wichtige Rolle spielen, sagt Jarzombek. Das Risiko werde zwischen dem Bund und der jeweils involvierten Landesgesellschaft sowie gegebenenfalls privaten Investoren geteilt. Die öffentliche Hand könne auf diese Weise bis zu 800.000 Euro an öffentlichen Mitteln vergeben.

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Gilt der Rettungsschirm nur für Startups, die mit Wagniskapital (VC) finanziert sind?

Es gibt zwei Säulen, für die unterschiedliche Hilfsmaßnahmen greifen sollen: für Startups mit VC und für Startups ohne. Letztere, so Jarzombek, sollen über die Länder Zugang bekommen. Dabei würden die Netzwerke aus Landesförderbanken und Mittelstandsbeteiligungsgesellschaften sowie Business-Angel-Netzwerke helfen.

Wo beziehungsweise wie können VC-finanzierte Startups ihren Anspruch geltend machen? Wen muss man als Gründer ansprechen?

In Säule 1 könne sich der VC an die KfW Capital oder den Europäischen Investment Fonds (EIF) wenden, so Jarzombek. Dabei werde es eine Arbeitsteilung geben, je nach Regionen und Kunden. Startups aus Säule 2 sollen die genannten Einrichtungen direkt kontaktieren, bester erster Ansprechpartner sei die jeweilige Landesförderbank (NRW Bank, IBB etc.).

Heißt das, die Hilfmaßnahmen gelten auch für Business Angels und ihre Investments?

Ja, Business Angels können über die Netzwerke in den Ländern die Hilfen der Säule 2 für die von ihnen finanzierten Startups in Anspruch nehmen.

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Können bislang gebootstrappte Startups eine neue Finanzierungdrunde machen und dabei VCs samt staatlicher Hilfe in den Gesellschafterkreis holen?

Ja, das sei möglich, sagt Jarzombek.

Muss immer ein privater VC an der Runde beteiligt sein? Oder funktioniert das Matching auch, wenn nur staatliche Investoren Gesellschafter sind?

Es müsse privates Geld in der Runde sein, sonst sei es kein Matching, so Jarzombek. Beim HTGF III seien etwa private Gelder in Höhe von 30 Prozent im Fonds enthalten, so dass dieser beispielsweise grundsätzlich matchingfähig ist. Und beim staatlichen Spätphasen-VC Coparion seien ohnehin in allen Runden private Investoren mit 50 Prozent dabei.

Wer entscheidet, ob in einer Finanzierungsrunde staatliche Hilfen fließen: das Startup oder der VC?

Beide, sagt Jarzombek: VCs entschieden sich, ob sie das Matching in Anspruch nehmen wollen und in welchem Verhältnis. Am Ende liege es aber bei den Startups, zu entscheiden, mit wem sie die Runde gestalten wollen. Dabei könnten auch neue Gesellschafter mit aufgenommen werden.

Wie ist der Schlüssel eigenes Kapital zu staatlicher Hilfe? Beispielweise bei einer Million Euro: Wie viel kommt vom Staat, wie viel vom VC?

Bei VC-Fonds ist die Quote maximal 70:30, der größere Teil davon sind die staatlichen Hilfen. Auf Startup-Ebene, also pro Finanzierungsrunde, ist das Maximum allerdings 50 Prozent – was damit in der Regel als der maximale Anteil bei Fonds zu erwarten ist. Diese müssten sich einmal für ein Matchingverhältnis entscheiden und das gelte dann für alle Runden im Bestand, erklärt Jarzombek. Gleiches gelte auch für Neuinvestments, soweit der VC das möchte. Hier kann dann aber ein anderes Matchingverhältnis gewählt werden.

Wie viel Kapital wird pro Startup beziehungsweise Runde bezuschusst – gibt es einen Maximalwert?

Nein, es gibt keinen Maximalwert.

Wie sieht die Due Diligence für VC-Fonds aus, die Matching beantragen wollen?

Der Prozess sei der Gleiche wie bei solchen Fonds, die bereits von KfW Capital oder EIF akkreditiert sind, so Jarzombek. Unter einem Volumen von 12,5 Millionen Euro gebe es ein vereinfachtes Verfahren. Im Normalverfahren habe die Akkreditierung zuletzt sechs Wochen gedauert. Ziel sei es, den Zeitraum zu straffen. Bereits akkreditierte Fonds sollen noch im Mai die ersten Auszahlungen bekommen.

Wie kommt bei den Finanzierungen eine Bewertung zustande?

Präferiert werden beim Matching Wandeldarlehen, so Jarzombek. Damit findet die Bewertung in der nächsten realen Runde statt, dazu werde ein marktüblicher Discount verhandelt, so der CDU-Politiker.

Werden die staatlich bezuschussten Investments öffentlich gemacht?

Das lasse sich noch nicht beantworten, so Jarzombek.

Wird die KfW Capital im Rahmen des Matchings auch Gesellschafter des Unternehmens samt anteiligem Mitspracherecht? Oder wird sie Fondsinvestor, stellt das Geld also dem VC-Fonds zur Verfügung?

Die KfW Capital werde Limited Partner, also Fondsinvestor. Gesellschafter des Unternehmens wird die KfW Capital also nicht. Andernfalls ließen sich interne Runden auch nicht umsetzen, so Jarzombek.

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Bild: antoniodibacco / Gettyimages