Leihfahrräder stehen in vielen Städten an jeder Ecke – doch die Finanzierung ist für Startups oft schiwerig.

Ein Beitrag von Dietmar Helms, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells

Besitzen war gestern, teilen ist der Trend – genauer: Mieten. Allgegenwärtiges Carsharing oder Leihfahrräder, die in Städten an jeder Ecke stehen, sind nur zwei Beispiele. Ein Blick aufs Handy genügt, um das nächste verfügbare Auto oder Bike für die Kurzzeitmiete zu finden und online den Vertrag abzuschließen. Ideal für Startups, die immer neue Anwendungsfelder erdenken und passende Apps anbieten.

Doch häufig gibt es einen Haken: die Finanzierung der Mietgegenstände. Um das Sharing-Geschäft rentabel zu betreiben, müssen relativ viele von ihnen jederzeit für die Kunden bereitstehen. Die Wahl der richtigen Finanzierungsstrategie und der richtigen Partner ist deshalb eine der wichtigsten Weichenstellungen für den Erfolg oder Misserfolg der Geschäftsidee.

Eigen- oder Fremdkapital?

Die meisten Startups beginnen ihr Geschäft mit dem Eigenkapital der Gründer und Kapitalbeiträgen von Seed-Investoren. Für das weitere Wachstum und zur Deckung laufender Kosten sammeln die Jungunternehmer oft in weiteren Runden Eigenkapital – was allerdings die teuerste Form der Finanzierung darstellt. Und jedes Mal, wenn sich neue externe Investoren beteiligen, verwässern die prozentualen Anteile der Gründer. Ergo: Mit Eigenkapital allein ein skalierbares Geschäftsmodell in der Sharing Economy finanzieren zu wollen, greift zu kurz.

Aber auch die deutlich idealere Kombination mit Fremdkapital zur Finanzierung wachsender Bestände an Fahrzeugen, Mobiltelefonen und sonstigen Mietgegenständen hat ihre Schattenseiten. Die einfachste Form ist hier ein Bankdarlehen. Allerdings sind nur wenige Institute bereit, jungen Unternehmen in den ersten Jahren nach der Gründung schon Geld zu leihen, weil sie meist weder ein positives EBITDA noch eine vertrauensbildende Historie in Form von drei Jahresabschlüssen vorweisen können. Zu groß die Angst der Banken, ob das Geschäftsmodell tatsächlich Profite abwirft und ob Zinsen und Tilgung bei Fälligkeit gezahlt werden können.

In dieser Lücke haben sich Venture-Debt-Finanzierer positioniert, die bereit sind, Startups Kredite mit relativ hohen Zinssätzen, strengen Auflagen und Kontrollmechanismen (negative covenants) sowie Kreditsicherheiten anzubieten. Je nach Geschäftsmodell kann diese Fremdfinanzierungsform tatsächlich sinnvoll sein. Sie lässt sich nach einigen Jahren mit günstigeren Bankdarlehen ablösen, sobald die von Banken verlangte Stabilität erreicht ist. Doch für die Sharing Economy sind Venture-Debt-Finanzierungen ebenfalls eher unattraktiv. Zum einen sind die hohen Kreditzinsen belastend, zum anderen engen die Auflagen und Kreditsicherheiten das Wachstum erheblich ein. Neue Kreditfinanzierer ins Boot zu holen, ist oft sehr kompliziert oder gar ausgeschlossen.

Asset-Backed- und Asset-Base-Lending-Strukturen

Der gangbarste Weg zur Finanzierung skalierbarer Sharing-Economy-Modelle: Asset-Backed- beziehungsweise Asset-Base-Lending-Strukturen. Sie funktionieren am besten, wenn ein Startup noch ganz am Anfang steht, bevor andere Fremdfinanzierer das Wachstum durch Kreditbedingungen erschweren. Während ursprünglich vor allem Forderungsportfolios wie zum Beispiel Kredite für kleine und mittelgroße Unternehmen oder Konsumentenkredite von Kreditplattformen wie Funding Circle oder Kreditech über Asset-Backed-Modelle finanziert wurden, haben inzwischen Anbieter wie Grover den Markt der Sharing-Economy-Startups entdeckt, die physische Assets wie Autos, Fahrräder, Mobiltelefone, Drohnen und Go-Pro Kameras finanzieren.

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Grundidee und Clou: Jene Assets, die für das Vermietgeschäft nötig sind, werden in einer separaten Zweckgesellschaft ohne eine andere operative Geschäftstätigkeit gehalten. Der Finanzierer gibt sein Darlehen unmittelbar an diese Zweckgesellschaft und erhält umfassende Kreditsicherheiten. Das Darlehen wird auf einer Loan-to-Value-Basis gegeben, das heißt, es wird kontinuierlich geprüft, ob der Wert des Asset-Portfolios noch den festgesetzten Mindestbetrag erreicht. Meistens wird eine Tranchierung vereinbart. Der Finanzierer kann zum Beispiel festlegen, dass sein Darlehen jeweils 90 Prozent des Werts jedes Mietgegenstandes finanziert, während das Startup mit einem Nachrangdarlehen oder Eigenkapital die verbleibenden 10 Prozent der Anschaffungskosten übernimmt.

Das Startup selbst agiert zukünftig als reiner Dienstleister, der keine Mietgegenstände mehr auf der eigenen Bilanz hält. Es kümmert sich um Einkauf, Vermietung, das Inkasso der Mietforderungen und erbringt sonstige Serviceleistungen für seine Kunden.

Von dieser Aufgabenteilung profitieren sowohl Geldgeber als auch Gründer. Der Finanzierer erhält umfassenden Zugriff auf die finanzierten Assets im Falle der Insolvenz des Startups. Die Unsicherheit, ob das junge Unternehmen künftig profitabel ist und eine erfolgreiche Strategie verfolgt, wird damit für den Finanzierer nahezu irrelevant. Das Startup wiederum erhält eine extrem flexible, skalierbare Finanzierungsstruktur, die parallel zum Wachstum des Assetportfolios mitwächst und die nahtlose Ergänzung mit weiteren Finanzierungspartnern erlaubt. Diese neuen Investoren beteiligen sich mit ihrem Geld entweder an der bestehenden Zweckgesellschaft, oder es wird eine separate neue Zweckgesellschaft für sie gegründet. So lässt sich für jeden Risikoappetit eine maßgeschneiderte Struktur finden.

Herausforderungen bei der Strukturierung

Durch die Brille des Finanzierers gesehen ergeben sich eine Reihe von Fragen, vor allem zu den Risiken: Wie lassen sich die zukünftigen Restwerte beurteilen? Gibt es Marktplätze, über die sich die Mietgegenstände schnell zu gut prognostizierbaren Preisen veräußern lassen? Bestehen Rücknahmeverpflichtungen der Händler oder Hersteller, die die Restwertberechnung und –realisierung erleichtern? Wer kann im Falle der Insolvenz des Startups die vereinbarten Serviceleistungen übernehmen? Sind Schäden, Unterschlagungen und Betrugsfälle durch Endkunden versichert? Wie kann abgesichert werden, dass Mietraten-Zahlungen im Insolvenzfall an die Zweckgesellschaft gelangen? Wie kommt der Finanzierer im Verwertungsfall schnellstmöglich an die erforderlichen Daten? Welche Datenschutzbestimmungen sind zu beachten? Und welche Anpassungen der Endkunden-Mietverträge sollten vorgenommen werden, um sie an die Asset-Backed-Finanzierung anzupassen?

Viele Antworten geben inzwischen moderne IT-Lösungen und digitale Marktplätze. Über Plattformen wie Rebuy oder Ebay werden heute jeden Tag zahllose Artikel wie gebrauchte iPhones vertrieben. Falls nötig, kann so etwa ein Portfolio von Mietgegenständen in kürzester Zeit und zu gut kalkulierbaren Preisen verkauft werden.

Bild: Getty Images / Kathy Dorsey