Wer mit Selfies Geld verdient, muss sich auch mit Steuern auseinandersetzen.
Wer mit Selfies Geld verdient, muss sich auch mit Steuern auseinandersetzen.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch „Steuertipps für Youtuber, Blogger und Influencer“ von Steuerberater Thomas Siegel und BWL-Doktorand Felix Siegel. Die Autoren richten sich an Personen, die über Social Media ihr Geld verdienen – nicht nur Influencer, sondern auch Journalisten oder Musiker. Sie erfahren darin, wie sie ihre Einkünfte versteuern müssen, Steuern sparen und ihre Buchhaltung optimieren können.

Influencer rutschen in vielen Fällen ganz unverhofft in die Situation hinein, dass sie mit ihrer Tätigkeit auch etwas verdienen können. Zugleich stellt sich dieses Verdienen oft recht kompliziert dar: Das fängt bei gratis zur Verfügung gestellten Produkten und Dienstleistungen an und geht bis hin zu unterschiedlichsten Formen von Kooperationen und Auftragsarbeiten. Wenn dann noch im Ausland gearbeitet wird oder Zahlungen aus dem Ausland kommen, wird die Versteuerung des Einkommens schnell zu einer Herausforderung.

Mit diesem Buch möchten wir Influencern helfen, bei Steuern und Abgaben von Anfang an alles richtig zu machen. Neben Bloggern und Nutzern von Instagram, Youtube und Co. richten wir uns auch an verwandte Berufe: Klassische Models, Musiker, Fernsehmoderatoren und Journalisten verwenden heutzutage in den meisten Fällen ganz selbstverständlich auch soziale Medien, um ihre Inhalte zu verbreiten und Nebeneinkünfte zu erzielen. Für sie kann dieses Buch eine wichtige Hilfe sein. Nicht zuletzt möchten wir auch Steuerberater ansprechen, um ihnen einen Überblick darüber zu geben, was es bei dieser noch recht neuen Zielgruppe zu beachten gibt.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bei den Einnahmen und Ausgaben von Influencern häufig Sonderfälle vorliegen. Allgemeine Regeln helfen da nicht weiter. Deshalb gehen wir in diesem Buch so oft wie möglich auf konkrete Fallbeispiele ein, die wir größtenteils bei der Betreuung von Studenten, bei der Beratung von Existenzgründern und bei der Steuerberatung selbst kennengelernt haben. Damit nicht auf reale Personen zurückgeschlossen werden kann, haben wir sowohl die Fallbeispiele selbst verändert als auch die realen Namen durch fiktive Vornamen ersetzt. Wie sagt man so schön? Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig!

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Teilweise streift dieses Buch auch Themen rund um die Gründungsberatung. Denn oft stellt sich gerade für Mikro-Influencer die Frage, wie man seine Bekanntheit am besten nutzen kann oder ob das Erzielen von Einkünften überhaupt sinnvoll ist. Für die einen ist es ein Traum, das eigene Hobby zum Beruf zu machen, für andere kann dies Nachteile für die Lebensplanung oder die eigene Karriere bedeuten.

Wir liefern hier aber keine Anleitung für den Aufbau eines professionellen Influencer-Business: Dafür gibt es bessere, ausführlichere Ratgeber-Bücher. Wir erklären hier auch nicht en detail, wie man seine Steuererklärung komplett selbstständig ausfüllen kann. Wir wollen Influencern vielmehr helfen, Steuern und Abgaben bei Einnahmen und Ausgaben korrekt einzuordnen und die richtige Unternehmensform für ihr Business zu finden. Es geht uns um richtige Entscheidungen … gegebenenfalls auch die, sich einen Steuerberater zu leisten! Deshalb starten wir hier mit einigen Tipps, die wir jedem Leser ans Herz legen.

Die 5 wichtigsten Finanzplanungs-Tipps für Influencer

1. Geld für zu bezahlende Steuern zurücklegen

So außergewöhnlich das Influencer-Dasein selbst sein mag: Für das Finanzamt ist es schlicht und einfach eine Tätigkeit mit Einkommen, auf das Steuern gezahlt werden müssen. Häufig empfinden Influencer zunächst pure Euphorie, wenn sie feststellen, dass ihre Herzensangelegenheit tatsächlich Geld einbringen kann. Sie geben das eingenommene Geld für private Zwecke oder betriebliche Ausstattung aus und begehen den Fehler, kein Geld für Steuern zurückzulegen. Das betrifft insbesondere Influencer, die für eine Kooperation auf einen Schlag eine große Summe erhalten, ohne zu wissen, ob in den folgenden Monaten weitere Einkünfte erzielt werden können.

Das böse Erwachen folgt, wenn man anfallende Steuern nicht zahlen kann. Das Finanzamt lässt sich seine Wartezeit mit teuren Strafzinsen (sechs Prozent pro Jahr!) bezahlen und pfändet im äußersten Fall Konten und anderen Besitz, um Steuerschulden einzutreiben. 

Beispiel: Überraschende Steuerschulden

Martin hat sich auf Landschaftsaufnahmen spezialisiert und dabei schon mit einigen Tourismusbehörden und Hotels zusammengearbeitet, für die er Posts erstellt hat. Durch seinen zunehmenden Erfolg ermutigt, kündigt er seinen Job bei einer Filmproduktionsfirma und will sich nun hauptberuflich auf seine Influencer-Tätigkeit stürzen. Schon im ersten Jahr verdient er durch Kooperationen einiges an Geld, das er direkt in noch von ihm benötigte Ausrüstung sowie in Reisen für das Fotografieren investiert. Aufgrund seiner hohen Ausgaben und den bereits von ihm geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen geht er davon aus, keine hohe Steuerzahlung mehr leisten zu müssen.

Ende des folgenden Jahres kommt dann die Überraschung: Da Martin dem Finanzamt nicht glaubhaft vermitteln kann, dass Reisen und Equipment für seine berufliche Tätigkeit nötig waren, fällt die veranschlagte Steuerzahlung deutlich höher aus, als er erwartet hat. Martin kann zwar durch seinen Steuerberater einen Zahlungsaufschub verhandeln, muss aber ab einem bestimmten Zeitpunkt zusätzliche 0,5 Prozent Zinsen pro Monat (sechs Prozent im Jahr) auf seine Steuerschulden zahlen.

2. Private und geschäftliche Ausgaben sauber trennen

Influencer vermitteln oft den Eindruck, dass Posts und Videos direkt aus ihrem Privatleben kommen. Für die Steuererklärung macht es aber einen erheblichen Unterschied, ob eine Reise nach Mallorca ausschließlich für ein professionelles Fotoshooting erfolgte oder für private Erholungszwecke gemacht wurde. Tatsächlich können sich private und berufliche Tätigkeiten gerade bei Influencern schnell vermischen. Umso wichtiger ist die sorgfältige Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben. Es empfiehlt sich, geschäftliche Ausgaben und ihre Verwendung in Tabellen akkurat festzuhalten und alle Belege/Quittungen zu sammeln und aufzuheben. Ab einem gewissen Zeitpunkt wird sogar eine organisierte Buchhaltung notwendig.

Beispiel: Trennung von geschäftlichen und privaten Ausgaben

Die Modebloggerin Monique bekommt das Angebot einer bekannten Bekleidungsfirma, auf einer Reise nach Südostasien Fotos von der neuen Sommerkollektion zu erstellen und damit auf ihrem Instagram-Profil Werbung zu machen. Für die Reise erhält sie einen festen Betrag von 30.000 Euro sowie die zu präsentierende Kleidung. Um Flug und Unterkünfte vor Ort muss sie sich selbst kümmern. Monique ist begeistert von dem Angebot und reist zusammen mit ihrem Freund zwei Monate durch Thailand, Vietnam und Kambodscha, wobei sie immer wieder die vom Modelabel gewünschten Fotos erstellt, die sowohl beim Unternehmen als auch bei ihren Followern sehr gut ankommen.

Als sie dann im selben Jahr mithilfe einer Steuersoftware ihre Steuererklärung erstellt, ist ihr nicht mehr ganz klar, an wie vielen Tagen sie in diesem Urlaub gearbeitet und an welchen sie lediglich die Strände des Golfs von Thailand genossen hat. Auch die exakten Hotelkosten hat sie nicht mehr im Kopf. Schließlich teilt sie die gesamten Kosten der Reise einfach durch zwei und gibt die eine Hälfte als Betriebsausgabe in der Steuererklärung an. Zwei Monate später kommt die böse Überraschung: Das Finanzamt erkennt die Ausgaben insgesamt nicht als Betriebsausgabe an, da keine klare Trennung zwischen dem privaten und dem geschäftlichen Teil der Reise vorliegt.

3. „Geschenke“ sind auch Einkommen

So fängt es für viele Influencer an: Sie bekommen ein hochwertiges Produkt (z.B. ein Handy) kostenlos zugesendet und sollen im Gegenzug darüber berichten. „Toll!“, denken sich viele – ein Handy umsonst! Das Handy ist aber nicht „umsonst“: Es ist die Bezahlung für eine Werbe-Dienstleistung, die der Influencer liefern soll. Für das Finanzamt handelt es sich deshalb um einen Tausch: Das geschenkte Handy gilt als eine geldwerte Leistung, die als Einnahme bei der Steuererklärung angegeben werden muss! 

Beispiel: Hohe Einnahmen durch geschenkte Hotelzimmerkosten

Im Beitrag „Auch das Finanzamt ist Follower“ vom 23.07.2017 auf focus.de wird unter anderem ein Fall beschrieben, bei dem die weiter oben bereits erwähnte Influencerin Caro Daur von einem Hotel in Venedig ein Upgrade geschenkt bekommt: Sie darf in einem Hotelzimmer nächtigen, das sonst stolze 9100 Euro pro Nacht kostet. Dafür postet sie ein Bild von sich in besagtem Hotelzimmer und fügt einen „Tag“ zum Hotel ein. Eigentlich muss sie diese geldwerte Leistung als Einkommen angeben. Unabhängig davon, ob Caro Daur dies tatsächlich getan hat, ist jedoch Tatsache: Viele Influencer tun dies nicht, obwohl sie solche Vorteile ja selbst öffentlich thematisieren und dokumentieren. Sie riskieren damit, den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen, was mit erheblichen Strafen verbunden sein kann.

4. Influencer sollten ihre Tätigkeit wie ein Startup behandeln

Eigentlich ist es ganz einfach: Wer die Absicht hat, mit einer Tätigkeit zum ersten Mal Geld zu verdienen, der gründet ein Startup. Das Vertrackte: Meist passiert dieses Geldverdienen bei Influencern eher schleichend und ungeplant. Umso wichtiger ist es, die eigene Tätigkeit neu zu überdenken, wenn damit ein Teil oder sogar der gesamte Lebensunterhalt verdient werden soll. Zunächst stellt sich dabei die Frage, ob es sich überhaupt lohnt: Oft kosten Kameraequipment, Kleidung für Shootings, professionelle Fotografen etc. sehr viel Geld. Um das wieder hereinzuholen, braucht es möglichst schon zu Beginn einige bezahlte Partnerschaften.

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Wer es ernst meint, sollte deshalb einen Finanzplan oder einen kompletten Businessplan erstellen und darin auch Kosten für eine professionelle Beratung einkalkulieren, z.B. durch einen Steuerberater. Am Ende steht die Frage, wie viel eigene Arbeitszeit investiert werden muss, welche Einnahmen realistischerweise erzielt werden können und wie viel davon nach Abzug von Steuern und Ausgaben übrig bleibt. Startup-Ratgeber und Webseiten liefern gute erste Infos für Existenzgründer, die helfen, Chancen und Risiken einzuschätzen.

5. Geld für die Rente oder schlechte Zeiten zurücklegen

Sparen? Total langweilig. Aber notwendig! Influencer gehören zu den Selbstständigen. Während Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen Influencer sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Es ist ratsam, damit schon in jungen Jahren anzufangen: Früh angespartes Geld bedeutet, dass ein solides Polster aufgebaut werden kann, auch wenn die Erträge in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht sehr berauschend sind.

Influencer sind außerdem auf einem extrem schnelllebigen und oft unberechenbaren Markt unterwegs. Deshalb sollte auch für schlechte wirtschaftliche Zeiten Geld zurückgelegt werden, denn im Gegensatz zu Arbeitnehmern zahlen selbstständig tätige Influencer nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Wenn Einkünfte ausfallen oder Kooperationen auslaufen und nicht sofort etwas Neues herein kommt, muss ein Influencer eine solche Durststrecke mit eigenen Mitteln überstehen können.

Beispiel: Nora und Mara – wer verdient mehr?

Nora und Mara sind seit dem Gymnasium beste Freundinnen. Nach der Schule studiert Nora zunächst, bricht aber nach einigen Semestern ihr Studium ab und hält sich als Model über Wasser. Sie bekommt Einblicke in die Modebranche und fängt an, Kooperationen mit Unternehmen einzugehen. Ihre Tätigkeit verlagert sich dabei immer mehr auf ihr Instagram-Profil: Für ihre Posts bekommt sie mit steigenden Followerzahlen gutes Geld. Im Gegensatz dazu macht Mara eine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau und organisiert bei einer Agentur große Konzerte und Messen. Sie stellt sich sehr geschickt an und steigt schließlich zur Geschäftsführerin auf.

Als sich die beiden Freundinnen nach ein paar Jahren wieder treffen, vergleichen sie ihre finanzielle Situation. Sie stellen fest: Nora verdient mehr. Dafür weiß Mara, dass sie durch ihre Einzahlungen in die Rentenversicherung und ihre betriebliche Altersvorsorge bei Renteneintritt voraussichtlich 1.500 Euro pro Monat erhalten wird. Beim Nachrechnen stellt Nora fest, dass sie sogar weniger als Mara verdient, wenn sie das nötige Geld für eine vergleichbare Altersvorsorge zurücklegt.

Die Autoren Felix Siegel (links) und Prof. Dr. Thomas Siegel.

Die Autoren Felix Siegel (links) und Prof. Dr. Thomas Siegel. Ihr Buch „Steuertipps für Youtuber, Blogger und Influencer“ ist 2020 beim Springer Gabler Verlag erschienen. 115 Seiten, 22,99 Euro als E-Book. 

Bild: Mateus Campos Felipe / Unsplash / Bild im Text: Privat