Cathy Hummels hat vor Gericht gewonnen.
Cathy Hummels hat vor Gericht gewonnen.

Produkthinweise von Bloggern in sozialen Medien sind einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zwangsläufig Schleichwerbung. Mit einem entsprechenden Urteil wies das Landgericht München am Montag die Klage eines Wirtschaftsverbands gegen Cathy Hummels, die Ehefrau des FC-Bayern-Fußballers Mats Hummels, ab.

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wollte Cathy Hummels verbieten lassen, auf der Facebook-Plattform Instagram auf verschiedene Produkte und Marken hinzuweisen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen.

Das Gericht entschied, Hummels‘ Internetauftritt als so genannte Influencerin sei zwar gewerblich. Dies sei aber für die Nutzer erkennbar. Außerdem müsse sie die vom VSW gerügten Produkthinweise nicht als Werbung kennzeichnen, weil sie dafür offenbar keine Gegenleistung erhalten habe. Influencer sind Personen, die aufgrund ihres Ansehens in sozialen Netzwerken großen Einfluss auf die Meinungsbildung ihrer Fangemeinde haben.

Das Gericht betonte, das Urteil gelte nur für den Einzelfall und könne nicht für andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig.

Lest auch

Bild: Getty Images / Sebastian Reuter / Freier Fotograf