„Bis zum 30. September 2020 setzen wir die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen aus“, so Justizministerin Christine Lambrecht.

Die Bundesregierung will schwer vom Coronavirus betroffenen Unternehmen eine Atempause geben, um sie vor einer Insolvenz zu bewahren. Firmen, die nur wegen der Epidemie in Schieflage geraten sind, kommen bis Ende September um einen Insolvenzantrag herum, wie das Justizministerium am Montag in Berlin mitteilte. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen“, sagte Ministerin Christine Lambrecht am Montag in Berlin. Normalerweise müssen Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden, wenn ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das sei „für diese Fälle zu kurz bemessen“, sagte Lambrecht. 

Wirtschaftsprüfer müssen Überlebensfähigkeit bescheinigen

Ähnliche Ausnahmen hatte die Bundesregierung schon nach den Flutkatastrophen in den Jahren 2002, 2013 und 2016 beschlossen. Damals betrafen sie allerdings nur regionale Unternehmen. In der Finanzkrise 2008/2009 hatte die Bundesregierung die Vorschrift für einen Insolvenzantrag gelockert, wenn eine Firma überschuldet ist, also ihre Kredite in absehbarer Zeit nicht mehr bedienen kann. Seither gilt, dass angeschlagene Unternehmen in diesem Fall nicht Insolvenz anmelden müssen, wenn ein Wirtschaftsprüfer ihnen in einem Gutachten Überlebensfähigkeit bescheinigt. In der Coronavirus-Krise droht vielen Unternehmen allerdings eher die akute Zahlungsunfähigkeit, wenn ihnen die Einnahmen wegbrechen. Die Bundesregierung will diese Engpässe mit Liquiditätshilfen in Form von Kredithilfen und Bürgschaften überbrücken.

Mit der Regelung folgt die Regierung den Forderungen von Insolvenzverwaltern und anderen Sanierungsexperten. Nachzuweisen, dass ein Unternehmen nicht überschuldet ist, sei „in der jetzigen Situation für viele nahezu unmöglich“, sagte Insolvenzverwalter Lucas Flöther, der Sprecher des Branchenverbandes Gravenbrucher Kreis, dem Handelsblatt. Für Firmen, die ohnehin kränkelten, sei Corona ein „Brandbeschleuniger“. Aber auch Unternehmen mit Substanz könnten eine Halbierung der Umsätze nicht verkraften. Man dürfe aber „nicht mit der Gießkanne alle vor der Schieflage bewahren“, mahnte er.

Um zu belegen, dass sie nur wegen der Pandemie in die Krise geraten sind, müssen die Firmen öffentliche Hilfen beantragt haben und sanierungsfähig sein oder mit potenziellen Geldgebern „ernsthaft“ über eine Sanierung verhandeln, damit sie um den Insolvenzantrag herumkommen. Das Ministerium werde dazu einen genauen Kriterienkatalog erarbeiten, sagte ein Sprecher. Eine Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, werde es vorab aber nicht geben. Notfalls könne die Regierung die Ausnahmen auch bis März 2021 verlängern. 

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Bild: Carsten Koall / Getty Images