Bei informellen EU-Ministertreffen wird geredet und nichts beschlossen. Diesem Ruf werden die Veranstaltungen nahezu immer gerecht. Je nach aktueller Laune hält mancher Politiker die Debattierrunden daher eher für Zeitverschwendung als für eine Bereicherung. Wenn allerdings beim Ecofin-Rat der EU-Finanzminister am Samstag in Sofia das Thema Digitalsteuer auf der Agenda steht, sind die meisten Anwesenden wohl heilfroh, dass es keine Beschlussvorlage gibt.

Denn die Angelegenheit ist nicht nur fachlich, sondern auch steuerrechtlich höchst diffizil. Und politisch wird die Digitalsteuer, für die seit März ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch liegt, quasi täglich heikler. Denn die USA, die wegen Strafzöllen und der US-Steuerreform ohnehin mit der EU streiten, fühlen sich massiv provoziert durch die Pläne, die in Sofia beraten werden.

Unmissverständlich hat US-Präsident Donald Trump seinem Finanzminister Steven Mnuchin schon beim G20-Treffen in Buenos Aires ausrichten lassen, dass Washington das Vorhaben unfair und mit den Regeln der WTO nicht vereinbar hält. Denn die EU habe in Wahrheit ausschließlich US-Tech-Konzerne im Visier und versuche, die eigene Digitalwirtschaft vor der Konkurrenz zu schützen.

Nun fürchten die Europäer, dass die Digitalsteuer den Handelskrieg mit den USA verschärfen könnte – und das im Austausch für vergleichsweise magere Steuermehreinnahmen von schätzungsweise fünf Milliarden Euro. Denn künftig sollen Internet-Riesen auch dort besteuert werden, wo sie ihre Geschäfte tätigen, nicht nur am Firmensitz.

USA könnten eine Gegensteuer erfinden

Beim letzten Ecofin-Treffen im September hatten die Finanzminister zwar „grundsätzlich“ signalisiert, das Steuerproblem zu lösen. Schon damals hatten aber einige Länder vor einem europäischen Sonderweg gewarnt, wie ihn die Kommission empfiehlt. Es sei besser, über die Industrieländerorganisation OECD eine globale Lösung zu suchen.

Vor der Einführung einer Interimslösung warnt auch Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts: „Es gibt zwar reale Probleme bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft. Aber wenn die EU jetzt eine Steuer auf Umsätze großer Unternehmen der Digitalwirtschaft erfindet, die de facto nur die großen US-Unternehmen wie Google und Facebook trifft, unterscheidet diese Politik sich kaum von der Einführung von Strafzöllen, die wir Donald Trump vorwerfen.“

Lest auch

Fuest fürchtet, dass die USA eine Gegensteuer erfinden könnten: „Das Risiko besteht darin, dass am Ende alle verlieren. Die USA werden diese Steuer zu Recht als einen Angriff auf ihre Unternehmen betrachten und haben gute Argumente für Gegenmaßnahmen, zum Beispiel Strafzölle auf Autos, die aus Europa importiert werden.“

Aus Sicht des Ifo-Chefs würde die Steuer gegen allgemeine Prinzipien der internationalen Besteuerung verstoßen. „Die Steuer kann man mit juristischen Tricks sicher so konstruieren, dass sie nicht gegen Doppelbesteuerungsabkommen verstößt. Aber sie ist ein Verstoß gegen allgemeine Prinzipien internationaler Besteuerung.“

Eine Regeln international festzuzurren dauert

Fuest fordert dazu auf, das Problem der sinnvollen Besteuerung der Internetriesen gemeinsam mit den USA neu zu regeln: „Besser wäre es, den Betriebsstättenbegriff gemeinsam mit den USA so weiterzuentwickeln, dass Internetunternehmen, die in einem Land substanzielle wirtschaftliche Aktivität unterhalten, dort auch einen Teil ihrer Gewinne versteuern.“

Entsprechende Vorschläge gibt es bereits. Auf EU-Ebene wird die Einführung einer virtuellen Betriebsstätte diskutiert, über die sich Umsätze im Internet leichter einem Land zuordnen lassen. Doch eine solche Regelung international festzuzurren, dauert.

Joachim Englisch vom Institut für Steuerrecht der Universität Münster stellt infrage, ob die EU ihren Mitgliedsstaaten überhaupt eine solche Steuer vorschreiben darf: „Für die Regelung einer solchen Steuer durch die EU muss eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den EU-Staaten vorliegen. Die aber fehlt“, sagt er. Prinzipiell könnten EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich die Internetsteuer auch im Alleingang als Verkehrssteuer innerhalb der eigenen Grenzen einführen. Bei einer Erhebung nach dem Verbrauchsortprinzip sei das wettbewerbsneutral.

Genau diese Zersplitterung im Binnenmarkt will die EU-Kommission zwar eigentlich verhindern. Doch auch Brüssel weiß: Für eine EU-Richtlinie sind die Ja-Stimmen aller Mitgliedsstaaten nötig. Und zumindest die Niederlande, Irland und Luxemburg, die von den US-Konzernen profitieren, werden diese wahrscheinlich stoppen.

Entscheidung um des gesellschaftlichen Friedens willen

Im Bundesfinanzministerium (BMF) ist man zwar der Meinung, dass die Tech-Giganten schon allein um des gesellschaftlichen Friedens willen eigentlich stärker zur Kasse gebeten werden müssten. „Wie wollen sie dem kleinen Einzelhändler oder Mittelständler erklären, dass er seine Gewinne hierzulande voll versteuern muss, Apple, Amazon und Facebook dagegen vergleichsweise lächerliche Beträge abführen“, heißt es.

Auch gebe es mit Staaten wie Frankreich oder Großbritannien durchaus Länder, die bereit seien, national vorzupreschen. Beim BMF werde daher bereits geprüft, was möglich sei, wenn nicht alle EU-Partner mitziehen. Doch so weit ist man auch in Deutschland noch lange nicht. Den Experten im Ministerium ist nämlich keineswegs entgangen, dass die Diskussion über eine Digitalsteuer am Ende auch zu einer grundsätzlichen Debatte darüber führen könnte, wie und wo auf der Welt der globale Steuerkuchen verteilt wird.

In dieser Diskussion verfolgt das BMF jede kleine Änderung – um nicht kalt davon erwischt zu werden, wenn irgendeine europäische Arbeitsgruppe irgendetwas beschließt, was Deutschland treffen könnte.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Welt.de.

Bild: JOSH EDELSON/Getty Images