Christian Lutz Schoenberger

Das Landgericht Hamburg hat es abgelehnt, eines der beiden Verfahren gegen den umstrittenen Onlineshop-Betreiber Christian Lutz Schoenberger zu eröffnen. Das bestätigte das Gericht gegenüber Gründerszene. Im Jahr 2012 reichte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Klage (612 KLs 3/13) ein. Der Vorwurf: betrügerische Absichten. Über die Webseite Stardrinx.de sollen Kunden günstige Alkoholika bestellt und bezahlt, aber ihre Ware nie erhalten haben. Aktionen auf Groupon hatten die Website Schoenbergers beworben.

„Nicht auszuschließen, dass es ihm zumindest nicht von vornherein darauf ankam, die Geschädigten um die bestellte Ware zu bringen“

Von einer Sprecherin des Landgerichts heißt es als Begründung: „Auch nach weiteren Ermittlungen besteht kein hinreichender Tatverdacht für einen Betrugsvorsatz des Angeschuldigten in den angeklagten Fällen.“ Schoenberger habe neben den Fällen, in denen es nicht zur Auslieferung der Ware gekommen sein soll, mehrere Tausend Bestellungen erfolgreich abgewickelt. „Angesichts einer Ausfallquote von unter fünf Prozent ist nicht auszuschließen, dass es ihm in den angeklagten Fällen zumindest nicht von vornherein darauf ankam, die Geschädigten um die bestellte Ware zu bringen“.

Die Lieferausfälle könnten vielmehr darauf beruhen, dass Schoenberger mit der geplanten Expansion seiner Geschäftstätigkeit nicht Schritt halten konnte, heißt es weiter vom Gericht. „Dies mag er bei der Entgegennahme von Bestellungen sogar in Kauf genommen haben. Strafbar ist derartiges Verhalten als Betrug aber nur, wenn es dem Täter zielgerichtet darauf ankommt, sich oder einen Dritten zu bereichern. Und das lässt sich hier nach Auffassung der Kammer nicht mit der erforderlichen Gewissheit aus den Tatsachen erschließen.“

Schoenberger gibt gegenüber Gründerszene an, dass seiner Einschätzung nach eine Verurteilung zu keinem Zeitpunkt im Raum gestanden habe. Für seine Familie und ihn selbst seien die vergangenen sechs Jahre eine erhebliche Belastung gewesen, viele seiner Unternehmungen seien durch das Verfahren ständig infrage gestellt worden. Stardrinx.de habe „nachhaltig den Getränkemarkt verändert“, sagt Schoenberger. „Im Vordergrund sollte stehen, dass von den 700.000 Kunden niemand zu Schaden gekommen ist.“ Dies allerdings geht aus der Begründung des Gerichts gegenüber Gründerszene nicht hervor: Die Sprecherin bezifferte die Ausfallquote mit unter fünf Prozent.

Neue Ermittlungen wegen Betrugs

Die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte auf Nachfrage von Gründerszene noch keine Einschätzung zur Entscheidung des Gerichts abgeben. Diese liege noch nicht vor und man habe sie daher noch nicht prüfen können, teilt Oberstaatsanwältin Nana Frombach mit.

Frombach bestätigt aber, dass es in ihrer Behörde „ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schoenberger wegen Betruges gibt“. Die Ermittlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen. Die Akten befänden sich derzeit beim Landeskriminalamt, daher könne sie im Moment keine weiteren Informationen in der Sache geben. Schoenberger teilt mit, er könne dazu leider nichts sagen, da er von den Ermittlungen nun zum ersten Mal höre.

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In den vergangenen Monaten sind im Netz neue Anschuldigungen gegen den Shop-Betreiber aufgetaucht. Laut einem Artikel auf dem Blog Toptestsieger.de soll der Hamburger hinter dem Onlineshop Champagner-Boutique.de gestanden haben, der mittlerweile wieder offline ist. Kunden beschwerten sich bei Trustpilot darüber, Getränke bezahlt, aber nicht zugeschickt bekommen zu haben. Schoenberger sagt, Champagner-Boutique.de sei ein von ihm betriebener Pop-Up-Store in Hamburg gewesen, dessen Ware schnell vergriffen gewesen sei, weshalb es bei Online-Bestellungen Stornierungen gegeben habe. Er gibt mittlerweile in sozialen Netzwerken an, die Seite Elb-Gourmet.de zu betreiben. 

Weiteres Verfahren noch offen

Neben den aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist noch ein weiterer Punkt offen. Gegen Christian Schoenberger ist beim Hamburger Amtsgericht seit dem Jahr 2015 eine Klage (240a Ls 56/16) mit ähnlichen Betrugsvorwürfen anhängig. Dabei geht um mehr als einhundert Kunden, die ihre Bestellungen über den Onlineshop Welovedrinks.de zwar bezahlt, aber die Getränke nie bekommen haben sollen. Laut Gerichtspressestelle ist hier nach wie vor nicht entschieden, ob es zu einer Verhandlung kommen wird.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat bereits Ende 2013 gegen Christian Schoenberger eine Gewerbeuntersagung beschlossen. Das bedeutet, dass er bundesweit nicht als Geschäftsführer agieren darf.

Bild: Christian Lutz Schoenberger