Auch Startups können auf Kurzarbeit zurückgreifen. Dafür sind zwei Schritte notwendig.

Gründer oder Geschäftsführer, die ihre Mitarbeiter aufgrund der aktuellen Situation in Kurzarbeit schicken möchten, müssen einige Punkte berücksichtigen. Gründerszene hat ihre wichtigsten Fragen zum Thema Kurzarbeit gesammelt. Beantwortet wurden sie von der Arbeitsrechtlerin Dorothee von Einem von der Kanzlei Greenberg Traurig.

Ab wann steht meinen Mitarbeitern Kurzarbeitergeld zu?

Es gibt mehrere Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld:

  • Es muss zu einem Arbeitsausfall kommen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, zum Beispiel bei behördlichen Anweisungen im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie.
  • Der Arbeitsausfall muss unvermeidbar und vorübergehend sein und mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter betreffen, deren Bruttogehalt sich deshalb um mehr als zehn Prozent reduzieren muss.
  • Der Arbeitgeber muss zur Einführung von Kurzarbeit berechtigt sein, entweder auf Grundlage des bestehenden Arbeitsvertrags (was eher selten ist), aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eben aufgrund einer jetzt zu treffenden Vereinbarung mit den betroffenen Mitarbeitern.

Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. In einem weiteren Schritt muss er dann bei der Agentur für alle betroffenen Mitarbeiter das Kurzarbeitergeld beantragen. Kurzarbeitergeld wird frühestens für den Kalendermonat gewährt, in dem die Anzeige bei der Agentur eingegangen ist.

Wie beantrage ich als Arbeitgeber Kurzarbeit?  

Es ist ein zweistufiges Verfahren:

  1. Im ersten Schritt müsst ihr als Arbeitgeber die angeordnete oder vereinbarte Kurzarbeit und ihre Gründe der Agentur anzeigen und erläutern.
  2. In einem zweiten Schritt müsst ihr die Anträge auf Kurzarbeitergeld für jeden betroffenen Arbeitnehmer stellen und dafür die weiteren der oben genannten Voraussetzungen glaubhaft machen.

Wie lange dauert der Antrag?

In den Agenturen selbst gelten die Schutzvorkehrungen gegen COVID-19, sodass die Mitarbeiter – wie derzeit die meisten Menschen – unter erschwerten oder jedenfalls ungewohnten Umständen arbeiten. Gleichzeitig muss die Flut der in diesen Tagen eingehenden Anträge bearbeitet werden. Daher kann die Bearbeitungszeit mehr als drei Wochen dauern. Die Kurzarbeit kann davon unabhängig beginnen – gemäß dem, was mit den Mitarbeitern vereinbart ist. 

Kann ich als Arbeitgeber auch Kurzarbeit für einzelne Abteilungen beantragen?

Nur, wenn es sich dabei um eine Abteilung handelt, die einen eigenen Betriebszweck verfolgt und aus sachlichen Gründen organisatorisch, vor allem durch eine eigene technische Leitung, vom übrigen Betrieb getrennt ist. In kleinen, zentral gemanagten Unternehmen wird dies selten der Fall sein. Auf diese Voraussetzung kommt es aber auch nicht an, wenn der Schwellenwert von zehn Prozent der Mitarbeiter im Betrieb insgesamt ohnehin erreicht ist.

Mit welchem Vorlauf muss ich meine Mitarbeiter informieren?

Das hängt davon ab, auf welcher Grundlage ihr Kurzarbeit einführen wollt und welcher Vorlauf darin vorgesehen ist. Wenn die Mitarbeiter zustimmen, könnt ihr ohne weitere Ankündigungsfrist mit der Kurzarbeit beginnen. Kurzarbeitergeld wird jedoch frühestens für den Monat gezahlt, in dem ihr der Agentur für Arbeit die Kurzarbeit angezeigt habt.

Muss ich dafür eine Vertragsänderung aufsetzen?

Ja. Es sei denn, ihr habt euch das Recht zur Anordnung der Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag vorbehalten oder es gibt eine Betriebsvereinbarung dazu. 

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Sind meine Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Kurzarbeit anzunehmen?

Nein. Außer ihr als Arbeitgeber habt euch das Recht zur Anordnung der Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag vorbehalten oder es gibt eine Betriebsvereinbarung dazu.

Wie viel zahle ich meinen Angestellten und wie viel zahlt das Arbeitsamt?

Das hängt davon ab, in welchem Umfang die Arbeitszeit durch die Kurzarbeit reduziert wird.

  • Wenn ihr die Arbeitszeit des Mitarbeiters im Rahmen der Kurzarbeit verringert, könnt ihr das Bruttogehalt des Mitarbeiters entsprechend reduzieren. Ihr zahlt dann das reduzierte Gehalt. Bewilligt die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld, zahlt sie 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent, wenn der Mitarbeiter Kinder hat, des durch die Gehaltsreduzierung entgangenen – auf pauschalierten Werten beruhenden – Nettogehalts an das Unternehmen. Das Unternehmen leitet die Zahlung an den Mitarbeiter weiter.
  • Falls die Arbeit ganz eingestellt werden muss (Kurzarbeit „Null“), würde nur Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitsagentur gezahlt werden, also 60 beziehungsweise 67 Prozent des pauschalierten Nettogehalts.

Rechenbeispiel: Eine unverheiratete Person ohne Kinder verdient 3.000 Euro brutto, das sind etwa 1.970 Euro netto. Wird für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin die Arbeitszeit um die Hälfte verkürzt, zahlt das Startup nur noch 1.500 Euro brutto. Netto sind das circa 1.135 Euro. Die Differenz zwischen den Nettogehältern beträgt 835 Euro. Von diesem Betrag zahlt die Arbeitsagentur 60 Prozent, also rund 500 Euro. Sodass die Person aus dem Beispiel 1.635 Euro Kurzarbeitergeld bekommt.

Muss ich den Gehaltsausgleich irgendwann wieder zurückzahlen?

Nein.

Wie lange kann ich Kurzarbeit gelten lassen?

Solange es notwendig ist. Kurzarbeitergeld wird jedoch nur für maximal zwölf Monate gezahlt.

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Muss der Zeitraum bei der Antragstellung feststehen oder kann ich diesen zu einem späteren Punkt verlängern oder kürzen?

Der Zeitraum kann nachträglich verkürzt oder verlängert werden.

Darf ich meinen Mitarbeitern während der Kurzarbeit kündigen? Gibt es währenddessen besondere Kündigungsregelungen?

Grundsätzlich ändert die Kurzarbeit nichts am Kündigungsrecht und dem Kündigungsschutz. Wenn ihr erst Kurzarbeit beantragt, dann aber doch entscheidet, einen oder mehrere davon betroffene Mitarbeiter zu entlassen, könnte es schwieriger werden, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Ihr müsstet beweisen, dass trotz der zunächst eingeführten Kurzarbeit – die bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall ja die Arbeitsplätze erhalten soll – die betroffene Stelle nun doch dauerhaft entfällt.

Was passiert mit neuen Mitarbeitern, die in dem Zeitraum ihren Job anfangen, beziehungsweise den Vertrag schon vorher unterschrieben haben?

Solche neu eingestellten Mitarbeiter können unter Umständen vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sein.

Bild: Getty Images / Westend61