Mehr Schadstoffe als erlaubt: Dieselbesitzer können jetzt Sammelklagen gegen Autokonzerne einreichen.
Mehr Schadstoffe als erlaubt: Dieselbesitzer können jetzt Sammelklagen gegen Autokonzerne einreichen.

Verbraucher haben seit Donnerstag die Möglichkeit, mit Sammelklagen Rechte einzuklagen – aktuell im Dieselskandal gegen den Volkswagen-Konzern. Einige Startups und Kanzleien sehen hier ein neues Geschäftsfeld und buhlen um Kunden, die sich von Autokonzernen geschädigt fühlen.   

Das neue Gesetz stärkt Verbraucher. Sie sollen barriere- und kostenfrei gegen Konzerne klagen können – nicht nur im Dieselskandal, sondern auch bei unzulässigen Bearbeitungsgebühren von Kreditinstituten, unwirksamen Preisklauseln von Energie- oder Telekommunikationsanbietern oder in Fällen der Produkthaftung.

Eine neue Aufgabe für Verbraucherverbände: Sie lassen zentrale Haftungsfragen in einem einzigen Gerichtsverfahren gegenüber einem Unternehmen klären, ohne dass jeder Verbraucher selbst klagen muss. 

Das hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun getan und am frühen Donnerstagmorgen im VW-Abgasskandal Klage gegen den Konzern beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Ziel der Musterfeststellungsklage (MFK) ist die Feststellung, dass der Autobauer wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von Millionen von Volkswagen-Besitzern gerade stehen muss.

Das Bundesamt für Justiz wird in den nächsten Tagen ein Klageregister einrichten, in das sich betroffene Verbraucher per E-Mail, Fax oder Brief kostenfrei eintragen können. Ab Mitte November soll auf der Website ein entsprechendes Formular samt Anleitung bereitgestellt werden, informiert die Behörde.

Diesen Eintrag kann jeder Betroffene grundsätzlich selber vornehmen. Startups und Kanzleien übernehmen das aber auch – und verlangen dafür dann eine Gebühr. Die Website „Wir klagen mit“ bietet diese Dienstleistung samt Beratung zum Preis von 149 Euro an. Lange vor Inkrafttreten des MFK-Gesetzes hat etwa die Financialright GmbH dieses Geschäftsfeld entdeckt und bereits im Jahr 2017 eine Art Sammelklage gegen VW eingereicht (NGIN Mobility berichtete). Das Unternehmen, das mehrere einschlägige Websiten betreibt, beansprucht eine Provision.

Neues Gesetz stärkt Verbraucherrechte

Das MFK-Gesetz ist am Donnerstag in Kraft getreten und hat damit die Voraussetzungen für den Prozess gegen Volkswagen geschaffen. Die große Koalition hatte sich verpflichtet, das Gesetz rasch auf den Weg zu bringen, um eine Verjährung der Schadenersatzansprüche zu stoppen. Diese laufen Ende Dezember aus. Die Klage soll sich gegen Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 richten.

Besitzer dieser Autotypen oder Verbraucher, die einen dieser Wagen verkauft haben, können sich der Klage kostenlos anschließen. Endet die Musterfeststellungsklage mit einer Schadensfeststellung und nicht mit einem Vergleich, muss der jeweilige Verbraucher eine individuelle Schadensersatzklage gegen VW starten. Sein Vorteil ist dann, dass die Schuldfrage schon geklärt ist. Nach Angaben des vzbv kommen theoretisch deutlich über zwei Millionen Pkw-Besitzer für die Musterfeststellungsklage gegen VW in Betracht.

Mit Reuters  – Bild: Getty Images / Joe Fox