Elektrische Tretroller erfreuen sich im Ausland großer Beliebtheit. Ihre Zulassung in Deutschland steht noch aus.
Elektrische Tretroller erfreuen sich im Ausland großer Beliebtheit. Ihre Zulassung in Deutschland steht noch aus.

Mytaxi will noch in diesem Jahr E-Scooter vermieten. Dabei handelt es sich um Tretroller mit Elektroantrieb. Das kündigte das Unternehmen am Montag an. Das Projekt soll in einer europäischen Metropole getestet werden. Welche das sein könnte, verriet das Unternehmen nicht. Wahrscheinlich scheint jedoch, dass es sich nicht um eine deutsche Stadt handeln wird. Denn hierzulande konnte sich der Gesetzgeber noch nicht auf eine Rechtsverordnung für die neuartigen Fahrzeuge verständigen.

Das Scooter-Projekt ist Teil einer neuen Strategie des Taxi-Hailing-Dienstes. Sie zielt darauf ab, den Fahrgästen maßgeschneiderte Mobilitätslösungen anzubieten, „die perfekt zu ihren persönlichen Bedürfnissen passen“, wie Geschäftsführer Eckart Diepenhorst sagt.

Das Kundeninteresse an Elektro-Tretrollern steigt in vielen internationalen Großstädten rasant an. Mytaxi sieht hier ein Wachstumspotenzial, obwohl die Fahrzeiten zwischen Taxi und Scooter stark variieren. Wie es heißt, denkt das Unternehmen über mögliche Kombinationen beider Bereiche nach.

Ministerien arbeiten an E-Scooter-Verordnung

Das Elektroroller-Projekt soll noch in diesem Jahr in einem Testmarkt zunächst noch unter einer eigenen Marke starten. Wie Mytaxi auf Nachfrage mitteilte, soll es sich – witterungsbedingt – um einen südeuropäischen Markt handeln. Eine spätere Integration in die Mytaxi-Marke wird nicht ausgeschlossen. Als technische Lösung wird Mytaxi auf den Segway ES4 Sharing Scooter setzen. Er wird jedoch im Design der neuen Marke auf den Straßen zu sehen sein.

Deutsche Gründlichkeit: Die Dimensionen des Tretroller-Kennzeichens sind zehntelmillimetergenau vorgeschrieben.
Deutsche Gründlichkeit: Die Maße des Tretroller-Kennzeichens sind zehntelmillimetergenau vorgeschrieben.

Elektrische Tretroller sind auf Straßen In Deutschland bislang nicht zugelassen. Die beteiligten Bundesministerien erarbeiten zurzeit eine „Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen“.

Dem Entwurf zufolge soll für die Fahrzeuge eine Versicherungspflicht bestehen und ein Mofa-Führerschein erforderlich sein. Ferner müssen die Scooter über Bremse, Blinker und Hupe verfügen, dürfen maximal 20 km/h schnell fahren und über eine Motorleistung von maximal 500 Watt verfügen. Eine Helmpflicht ist nicht vorgesehen. Die Scooter sollen auf Radwegen fahren und das Rechtsfahrgebot beachten. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 70 Euro geahndet werden.

Vor allem die Vorschrift einer Lenkstange wurde von der Scooter-Lobby kritisiert. Denn damit bleiben laut der geplanten Verordnung Fahrzeuge wie Hoverboards oder Elektro-Skateboards weiter verboten.

Diese 8 Startups wollen mit ihren E-Tretrollern in Deutschland starten

Tier-Gründer Julian Blessin, Lawrence Leuschner und Matthias Laug (v.l.)
Tier Mobility
Lukasz Gadowski
PR
Bilder: Getty Images Martin Nowak  / Screenshot