Anteile nicht für Gründer und Geldgeber: Mitarbeiterbeteiligungen sollen schlecht bezahlte Startup-Jobs attraktiv machen.

Sie gilt als Wunderwaffe im Wettbewerb um die besten Fachkräfte: Mit der Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung will die Bundesregierung deutsche Startups im internationalen „War for Talents“ stärken. Nach jahrelanger Lobbyarbeit des Startup-Verbands hatte sich Berlin im Juni dazu bekannt. Nun könnte das Reformversprechen offenbar noch bis Weihnachten eingelöst werden.

Laut dem digitalpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, wird man in der Großen Koalition noch dieses Jahr zu einer Lösung kommen – wenn das CDU-geführte Wirtschaftsministerium mitspielt. „Ich finde, das ist etwas Schönes, was man unter den Weihnachtsbaum packen kann“, sagte er am Donnerstagabend bei einer Podiumsdiskussion des Bundesverbands Deutsche Startups. Damit wird der Zeitplan erstmals konkreter. Anfang der Woche hatte bereits eine Sprecherin des SPD-geführten Finanzministeriums bestätigt, dass sich die Verhandlungen „auf der Zielgeraden“ befänden.

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Hakt man in der Sache beim Koalitionspartner Union nach, sind allerdings wesentlich leisere Töne zu hören. „Ich glaube ehrlich gesagt, dass wir in dieser Legislaturperiode den ganz großen Wurf nicht mehr schaffen“, sagt Nadine Schön, die als stellvertretende Fraktionsvorsitzende das Thema Digitale Agenda verantwortet. Die CDU-Politikerin hält es zwar für realistisch, die Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zeitnah auf den Weg zu bringen — allerdings nicht in vollem Umfang. So sei etwa ein Mitarbeiterbeteiligungsfonds, der Risiken abfedern könne, ein Diskussionspunkt für die Zeit nach der Bundestagswahl 2021.

Die Startup-Szene setzt große Hoffnung in die Reform. Im Silicon Valley gilt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, im Fachjargon Employee Stock Ownership Plan (ESOP) genannt, seit jeher als bewährtes Mittel, um Top-Talente anzuwerben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Erfolgsbeteiligung, die Startups ihren Mitarbeitern als Ausgleich für ein vergleichsweise niedriges Grundgehalt bieten. Das kann sich im Falle eines Börsengangs oder Exits durchaus lohnen. Ein Beispiel: Falls Airbnb dieses Jahr an die Börse geht, werden voraussichtlich Hunderte Mitarbeiter über Nacht zu Millionären, weil sie bei ihrer Einstellung Aktienoptionen erhalten haben.

In Deutschland hingegen ist diese Form der Talentwerbung extrem selten. Die Mitarbeiterbeteiligung lohne sich aus steuerlichen Gründen kaum und sei extrem komplex, so der Tenor in der Gründerszene. Die Chefs namhafter Startups mahnen deshalb seit Jahren vor einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland.

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Die Große Koalition will die Besteuerung und den bürokratischen Aufwand nun verbessern. So sollen Steuern auf Mitarbeiterbeteiligungen künftig erst anfallen, wenn Angestellte ihre Anteile an einem Startup verkaufen. Geplant ist zudem eine Besteuerung wie bei Aktiengeschäften – und nicht wie bisher mit der höheren Einkommenssteuer.

Aus Sicht von Jens Zimmermann gibt es in den Verhandlungen noch zwei Knackpunkte, die auf der Zielgeraden geklärt werden müssen. Dabei geht es zum einen um die missbräuchliche Nutzung für ungewollte Steuervorteile. „Wir müssen sicherstellen, dass die nachgelagerte Besteuerung keine Lücke aufmacht. Das könnte zum Beispiel dazu führen, dass Gründerinnen und Gründer – nicht die Beschäftigten – dieses Vehikel nutzen, um sich zu einem großen Teil steuerlich besserzustellen“, sagt der SPD-Politiker. Außerdem brauche es eine Absicherung für den Fall, dass Unternehmen nicht erfolgreich sind und die Anteile entsprechend wertlos werden. „Wir wollen nicht, dass Beschäftigte am Ende Steuern auf virtuelle Aktien zahlen, die nichts mehr wert sind“, so Zimmermann.

Die Bundesregierung hat dazu in ihrem Konjunkturprogramm ein Budget von 100 Millionen Euro eingeplant, da dadurch voraussichtlich Steuermittel ausfallen werden.

Bild: Getty Images / Andriy Onufriyenko