Christian Lutz Schoenberger

Der Onlineshop-Betreiber Christian Lutz Schoenberger ist in Hamburg wegen Betruges in mehreren Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Neben der Bewährungsstrafe wird es dem Unternehmer für drei Jahre verboten sein „selbst oder über Dritte gewerbliche Internetplattformen für den Onlinevertrieb von Produkten und Dienstleistungen an Verbraucher zu betreiben“, wie ein Gerichtssprecher dem Bonner General-Anzeiger sagte. Schoenberger will gegen das Urteil vorgehen, wie er gegenüber Gründerszene bestätigte.

Konkret erging das Urteil wegen Betruges, zweimaligen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung und fünfmaligen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Dabei geht es laut dem Gericht um zwei Fälle: Schoenberger habe zum einen Computer bestellt und nicht bezahlt. Zum anderen seien Lieferungen seines Onlineshops Drinkdeluxe.de als verschickt deklariert worden, obwohl sie es nicht waren. Dadurch seien Zahlungen von Kunden storniert worden, zum Schaden einer Firma, die mit Schoenberger zusammenarbeitete. Es gehe um eine Summe von 21.600 Euro, so der Gerichtssprecher.

Der Unternehmer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. „Das bedeutet, ich bin Stand heute straffrei und unschuldig“, sagte er gegenüber Gründerszene. Unter anderem wegen „Liefernachweisen meines Versandpartners DPD“ gehe er nun „ganz entspannt in die nächste Instanz“.

Im November war Schoenberger in einem Bonner Luxushotel festgenommen worden und hatte seitdem in Untersuchungshaft gesessen. Nicht zum ersten Mal, bereits Anfang 2016 saß der Onlinehändler schon einmal wegen Fluchtgefahr ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Auch damals ging es um Betrugsvorwürfe.

Zu seinen Kontakten mit einem anderen umstrittenen Unternehmer – Von-Floerke-Gründer David Schirrmacher, gegen den seit kurzem wegen Insolvenzverschleppung ermittelt wird – äußert sich Schoenberger nun plötzlich anders als zuvor: „Ich habe keine operativen Arbeiten bei Von Floerke getätigt und nur Ware geliefert sowie Tipps im Marketing erteilt“, sagte er laut General-Anzeiger. Darüber hinaus habe er angeboten, Schirrmachers Startup finanziell zu unterstützen. Lange hatten beide geschäftliche Beziehungen zueinander dementiert, Schirrmacher dann aber zumindest Kontakt per E-Mail eingeräumt.

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Anmerkung der Redaktion: Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig.

Bild: Christian Lutz Schoenberger