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Telekom muss sich bei Mitverlegung von Glasfaser an Kosten beteiligen

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Breitbandausbau

Telekom muss sich bei Mitverlegung von Glasfaser an Kosten beteiligen

Kurznachricht. Wo sich der Konzern am Ausbau von Breitbandnetzen beteiligen will, muss er auch den Tiefbau mitbezahlen. Das hat die Bundesnetzagentur entschieden.
23. April 2018 | dpa
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Dort wo sich die Telekom am Ausbau von Glasfasernetzen beteiligen will, muss sie auch die Tiefbaukosten mittragen. Das geht aus einer Entscheidung der Bundesnetzagentur in einem Streit zwischen Telekom und der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Die Tochtergesellschaft der Stadt plant, in einem Neubaugebiet Glasfaserkabel zu verlegen. Den anstehenden Tiefbau will die Telekom nutzen, um gleich eigene Kabel mitzuverlegen.

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Dieses Vorgehen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht. Anfang 2016 beschloss er das sogenannte DigiNetz-Gesetz. Seither muss unter anderem bei jeder Baustelle an Verkehrswegen auch sichergestellt werden, dass dort Glasfaserkabel mitverlegt werden.

Doch im konkreten Fall entbrannte Streit um die Kosten. Die Stadtentwicklungsgesellschaft verweigerte der Telekom die Mitverlegung. Nun entschied die Bundesnetzagentur, dass dem Konzern diese zustehe. Allerdings: „Die Tiefbaukosten sind von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu gleichen Teilen zu tragen.“ Darüber hinaus müsse die Telekom alle weiteren durch die Mitverlegung zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen.

Eine Grundsatzentscheidung sei das nicht, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Allerdings sollten mit derartigen Urteilen Pflöcke eingeschlagen werden, um deutlich zu machen, wie die Agentur das DigiNetz-Gesetz auslegt.

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