Immer wieder protestieren Taxifahrer gegen die Konkurrenz durch Uber – wie hier im Oktober in Lissabon

Dass es ab heute um eine wegweisende Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen wird, kann man schon an der Zahl der Richter sehen, die sich mit dem Fall beschäftigen. Eine große Kammer mit 15 Richtern wird darüber entscheiden, wie es für den Mobilitätsdienst Uber in Europa weitergeht.

Geklagt hatte der spanische Taxiverband Asociación Profesional Elite Taxi gegen die spanische Tochtergesellschaft des Taxi-Konkurrenten. Doch das zuständige Gericht in Barcelona hält den Streit für so grundlegend, dass es die entscheidenden Fragestellungen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hat.

Es geht vor allem um die Frage, ob Uber als Internetplattform und reiner Vermittler oder als Betreiber eines Transportservices eingestuft wird. Davon hängt ab, wie streng die Regeln sind, denen sich die Amerikaner in Europa beugen müssen.

Taxiverbände streiten seit Jahren mit Uber

Dabei geht es vor allem um Ubers erfolgreichsten, aber auch umstrittensten Dienst UberPop. Dabei werden Privatleute zu Chauffeuren. Wer eine Mitfahrgelegenheit innerhalb einer Stadt braucht, kann per Smartphone-App ein Auto samt Fahrer bestellen. Doch statt eines Taxis kommt der Besitzer eines Privatautos und fährt den Passagier an sein Ziel – oft günstiger, zu Zeiten hoher Nachfrage aber auch deutlich teurer als ein Taxi.

Seit Jahren streiten vor allem Taxiverbände und Uber vor diversen europäischen Gerichten. In vielen Ländern musste Uber den Pop-Dienst wieder einstellen. Auch in Deutschland gelten für Uber derzeit strenge Regeln. So müssen beispielsweise alle Fahrer eine Erlaubnis zu Personenbeförderung vorweisen können. UberPop gibt es daher in Deutschland nicht mehr, stattdessen ist das amerikanische Startup ausschließlich in Berlin und München mit einem Mietwagenservice vertreten. In den beiden Städten kann man zwar über die App ein Auto bestellen, bekommt dann aber einen professionellen Fahrer eines Mietwagens geschickt. UberX heißt dieses Modell.

Britisches Gericht stuft Uber-Fahrer als Angestellte ein

Man habe in ganz Europa inzwischen auf UberX umgestellt, heißt es bei der Firma. Zumindest für Deutschland verfolge man auch in Zukunft nicht mehr die Strategie, doch noch Privatleute ohne Personenbeförderungsschein einsetzen zu dürfen. Stattdessen will Uber in der Politik darauf hinwirken, dass die derzeit sehr strengen Regeln, um eine solche Erlaubnis zu bekommen, gelockert werden. Bislang dauere es mehrere Monate, bis ein Fahrer, der für Uber aktiv werden wolle, alle Formalien erledigt habe.

Doch auch wenn das Startup inzwischen gar nicht mehr vor hat, UberPop in Europa zu betreiben, bleibt das Verfahren vor dem EuGH wichtig. Denn dort soll grundsätzlich geklärt werden, ob es sich bei Uber um eine reine Vermittlungsplattform handelt oder das Unternehmen selbst die Transportdienstleistung anbietet. Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, würde das sehr unterschiedliche Regeln für Uber in der gesamten EU bedeuten.

Wie weitreichend die Folgen sein könnten, zeigt ein Verfahren in Großbritannien. Dort entschied Ende Oktober ein Arbeitsgericht, dass es sich bei Uber-Fahrern nicht um Selbstständige handelt, sondern ihnen wie anderen Arbeitnehmern auch der Mindestlohn, bezahlter Urlaub und Pausen zustehen, weil tatsächlich Uber den Transportdienst anbiete und die Fahrer dort lediglich angestellt seien. Uber kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.

Bis zum Urteil kann es drei bis sechs Monate dauern

Auch vor dem EuGH wird es noch einige Zeit dauern, bis eine Entscheidung fällt. Heute werden laut einer Gerichtssprecherin zunächst nur die Positionen der beiden Parteien von ihren Vertretern vorgetragen. Bis zu einem Urteil dauere es voraussichtlich noch drei bis sechs Monate. Zuvor wird der Generalanwalt eine Einschätzung der Rechtslage abgeben, meist orientiert sich das Gericht daran bei seiner Entscheidung.

Es sei durchaus auch möglich, dass am Ende keine klare Einordnung von Uber vorgenommen wird, sondern entschieden wird, dass es sich um eine Mischung aus Transportdienstleister und Internetplattform handelt, heißt es beim EuGH. Das würde die Rechtslage dann wohl weiter verkomplizieren, weil dann weiter unklar wäre, welche EU-Richtlinien auf Uber anwendbar sind und welche nicht.

Uber ist allerdings längst nicht mehr nur in Europa umstritten. In den vergangenen Tagen wurden unter anderem Fälle aus der mexikanischen Urlaubsstadt Cancún bekannt, wo Fahrzeuge von Uber-Fahrern beschlagnahmt wurden, weil die Behörden den Dienst für illegal erklärt hatten. Auch in Bangladesch, wo Uber erst in der vergangenen Woche gestartet war, wurde der Dienst bereits von der Regierung für illegal erklärt.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Welt.de.

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