"Die Bank war stetig in engem Austausch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde", sagte eine Commerzbank-Sprecherin. Den Auflagen der Bafin sei die Bank selbstverständlich nachgekommen.
„Die Bank war stetig in engem Austausch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde“, sagte eine Commerzbank-Sprecherin. Den Auflagen der Bafin sei die Bank selbstverständlich nachgekommen.
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Die Commerzbank muss wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention 1,45 Millionen Euro Bußgelder zahlen.

Die Bafin wirft der Commerzbank und ihrer Online-Tochter Comdirect Bank vor, Aufsichtspflichten verletzt zu haben.

Eine Sprecherin der Commerzbank betont, dass die notwendigen Prozessanpassungen und Datenaktualisierungen bereits 2022 abgeschlossen wurden.

Wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention muss die Commerzbank Bußgelder in Millionenhöhe zahlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro. Sowohl die Commerzbank AG als auch ihre 2020 vollständig übernommene Online-Tochter Comdirect Bank hätten Aufsichtspflichten verletzt, teilte die Bafin am Montag mit. „In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben.“ Zudem seien in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten aufgrund von Aufsichtspflichtverletzungen nicht ausreichend umgesetzt worden.

Eine Sprecherin der Commerzbank erklärte, dass die notwendigen Prozessanpassungen und Datenaktualisierungen bereits 2022 vollständig abgeschlossen worden seien. Dies sei im Zuge der Integration der Online-Tochter Comdirect Bank in den Konzern geschehen. Im Zuge dessen seien die Regelungen zur Legitimationsprüfung von Neukunden sowie die Prozesse und Kontrollen zur Aktualisierung von Kundendaten bei Comdirect überprüft worden, was zu Nacharbeiten geführt habe. Die Bank stehe in ständigem und engem Kontakt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, betonte die Sprecherin. Die Commerzbank habe die Auflagen der Bafin selbstverständlich erfüllt.

Der Bußgeldbescheid ist laut Bafin seit dem 28. März rechtskräftig.

AA/dpa