Existenzgründer haben es in diesem Jahr nicht leicht. Während in den vergangenen Jahren nahezu jeder Existenzgründer mit einer Unterstützung der Arbeitsagentur rechnen konnte, sind die Bewilligungen der Arbeitsagentur nach der Gesetzesänderung am 28.12.2011 deutlich zurückgegangen. Mit diesen Tipps zur Optimierung der Businessplan-Inhalte lohnt sich der Antrag auf Gründungszuschuss dennoch.

Gründungszuschuss Antrag

Rückgang der Gründungszuschuss-Bewilligungen

Insgesamt wurden in diesem Jahr bis dato rund 85 Prozent weniger Gründungszuschüsse bewilligt als noch im Vergleichszeitraum 2011. Für viele ist der Gründungszuschuss (in Höhe von sechs Monaten Arbeitslosengeld I plus 300 Euro sowie weitere neun Monate jeweils 300 Euro) und damit die Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten Monaten nach der Existenzgründung eine Voraussetzung, um den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.

Um die Chancen auf den Gründungszuschuss zunächst einmal nicht zu verspielen, sollte man diesen auch unbedingt beantragen. Viele Mitarbeiter in Arbeitsagenturen teilen ihren Gründern bereits in einem ersten Gespräch mit, dass sie „sowieso keine Chance auf Gründungszuschuss“ hätten. Ein erheblicher Anteil der deutschen Gründungswilligen lässt sich davon abschrecken und stellt erst gar keinen Antrag – das spart der Arbeitsagentur Zeit und Geld, der Gründer verschenkt damit jedoch seine Chance auf einige Tausend Euro.

Nicht zuletzt diese restriktive Aussagen der Arbeitsagentur-Mitarbeiter sind verantwortlich für den starken Rückgang der Gründungszuschussvergaben, denn wer es versucht, hat durchaus gute Chancen.

Welche Businessplan-Inhalte erhöhen die Chancen?

Insbesondere der Businessplan, der im Rahmen der Antragstellung des Gründungszuschusses gemeinsam mit Lebenslauf, Antragsunterlagen, fachkundiger Stellungnahme und gegebenenfalls Gewerbeanmeldung abgegeben werden muss, bietet einem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld einige einschlägige Ablehnungsgründe der Arbeitsagentur zu entkräften.

Ablehnungsgrund „ausreichende Gewinne“

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass beispielsweise bei einem geplanten Startup für die Lebensunterhaltskosten des Existenzgründers entweder durch bereits zu erwartende Gewinne in der Startphase oder durch Finanzierungszahlungen von Investoren, Banken und so weiter ausreichend gesorgt sei. In einem Businessplan für die Arbeitsagentur gilt es also, dieses Argument zu widerlegen. Hierzu empfiehlt es sich, den Businessplan mit zwei Liquiditätsplänen für das erste Geschäftsjahr zu erstellen.

In einem Liquiditätsplan wird der Gründungszuschuss berücksichtigt und zeigt, dass der Existenzgründer mit der Auszahlung des monatlichen Gründungzuschusses ausreichend liquide ist. Der andere Liquiditätsplan wird ohne Gründungszuschuss gerechnet und verdeutlicht, dass die Liquidität in den ersten sechs Monaten hierbei negativ ist – das Startup/ die Existenzgründung also ohne Gewährung des Gründungszuschusses nicht stattfinden kann.

Um diese Diskrepanz zu unterstreichen, empfiehlt es sich, im Businessplan auch eine sogenannte Mindestumsatzberechnung durchzuführen. Hierbei wird ausgerechnet, wie hoch der Umsatz sein muss, um eine der Erwartungshaltung des Existenzgründers entsprechende Unternehmerentlohnung sicherzustellen. Hierbei werden konkret Betriebskosten (zum Beispiel laufende Marketingkosten, Raumkosten, Personalkosten und so weiter) des ersten Geschäftsjahres mit einer zu erwartenden möglichen jährlichen Tilgung und einer angemessenen Unternehmerentlohnung addiert.

Abgezogen von dieser Summe werden die jährlichen Abschreibungen. Das Ergebnis wird durch den durchschnittlichen Rohertrag dividiert und letztlich mit 100 multipliziert. Stehen bleibt ein jährlicher Mindestumsatz, der erreicht werden muss, um sämtliche betriebliche Verpflichtungen zu decken und darüber hinaus die Unternehmerentlohnung sicherzustellen.

Idealerweise ergibt sich hierbei ein Mindestumsatz, der knapp unter dem zu erwartenden Umsatz in der Umsatzplanung beziehungsweise der Rentabilitätsplanung berechnet liegt. Abschließend kann dann festgehalten werden, dass der Gründungszuschuss aufgrund des nicht erreichten Mindestumsatzes im ersten Jahr notwendig ist, um das Startup aufzubauen und den Unternehmerlohn zu gewährleisten.

Ablehnungsgrund „gute Vermittelbarkeit“

Häufig wird Existenzgründern die Auszahlung des Gründungszuschusses versagt, da sie angeblich leicht im Arbeitsmarkt vermittelbar seien. Dieser Ablehnungsgrund ist sehr umstritten, da ein Mensch eigentlich frei entscheiden können sollte, ob er lieber in einem Anstellungsverhältnis oder als Selbständiger arbeiten möchte.

Um dieses Argument im Businessplan zu entkräften, empfiehlt es sich, den Gründer im Kapitel „Unternehmertyp“ als einen sehr fokussierten Spezialisten für ein winziges Fachgebiet darzustellen, ohne großartige Ahnung in anderen Bereichen. So kann gegebenenfalls plausibel dargestellt werden, dass es am Arbeitsmarkt schwierig sei, einen Arbeitgeber von einer Anstellung zu überzeugen, da nur Fähigkeiten einem speziellen Bereich vorliegen und Unternehmen hier beispielsweise eher einen Allrounder suchen.

Gründungszuschuss-Beantragung lohnt sich

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Versuch, den Gründungszuschuss zu beantragen, auf jeden Fall lohnt, und mit einigen einfachen Tricks die Zusagewahrscheinlichkeit deutlich erhöht werden kann. Außerdem realisiert die Arbeitsagentur aktuell selbst, dass sie mit ihrer restriktiven Vorgehensweise deutlich über das gesetzte Einsparungsziel hinausschießt.

In jedem Fall hat es Sinn, sich bei der Antragstellung (am besten bereits vor dem ersten Kontakt mit der Arbeitsagentur) und bei der Businessplan-Erstellung professionell von erfahrenen Experten unterstützen zu lassen.

Bild: Silke Kaiser  / pixelio.de