Gründungszuschuss Bedingungen

Was hat sich beim Gründungszuschuss geändert?

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit fällt nun mehr als die Hälfte weg. Wer sich informiert und bestimmte Bedingungen erfüllt, kann den Zuschuss aber auch weiterhin bekommen.

War der Gründungszuschuss des Staates früher für fast jeden zugänglich, entscheiden seit Januar dieses Jahres die Arbeitsagenturen einzeln darüber. Das Geld bekommt laut Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit nur, wer auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist, einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen hat, ein tragfähiges Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen kann und selbst nicht über das notwendige Kapital verfügt. Damit haben sich die Spielregeln komplett verändert.

Dabei gilt der Gründungszuschuss als eines der erfolgreichsten Instrumente in der Arbeitsmarktpolitik: 80 Prozent der Arbeitslosen, die durch ihn den Weg in die Selbstständigkeit gefunden haben, sind eineinhalb Jahre später noch im Geschäft, hatte zu Jahresbeginn eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gezeigt (PDF). Es darf also in Frage gestellt werden, ob Arbeitsministerin Ursula von der Leyen den Gründungszuschuss besser nicht gekürzt hätte. 2011 waren es noch gut 1,7 Milliarden Euro, 2012 soll es eine Milliarde weniger sein.

Bundesweit ist die Zahl der Geförderten schnell merklich zurück gegangen: Im März 2011 waren es noch 132.000, ein Jahr später nur noch 107.000. Den schwarzen Peter teilen sich hier die Bundesregierung und die Arbeitsagenturen. Den Beratern wurde nämlich im Rahmen der Neuregelung ein Ermessensspielraum eingeräumt – was gleichzeitig für Ungleichheit wie für Unsicherheit sorgt, zumal die Arbeitsagentur-Mitarbeiter keine konkreten Maßstäbe haben, nach denen sie beurteilen können. Ist eine 56-jährige Fahrlehrerin noch am Arbeitsmarkt vermittelbar oder nicht?

Wer qualifiziert sich für den Zuschuss?

Generell ist jeder zum Gründerzuschuss befugt, der einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen hat, ALG-II-Empfänger können Einstiegsgeld beantragen. Die Förderphase I dauert sechs Monate, in dieser wird das ALG I weiter bezahlt. Hinzu kommen 300 Euro pro Monat als Pauschale für die soziale Absicherung. Auf Antrag läuft die Unterstützung in Phase II neun Monate lang weiter, dann allerdings nur noch mit 300 Euro pro Monat. Außerdem muss eine rege Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Jeder Tag, an dem der Gründungszuschuss erhalten wurde, wird vom Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen.

Wichtig: Der Antrag für den Gründungszuschuss muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit abgegeben werden. Außerdem ist eine Eignungsprüfung etwa von einer der Kammern, Fachverbänden oder auch einer Bank. Vorzulegen sind dafür in der Regel ein Business-Plan, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf und Zeugnisse.

Anspruch auf den Zuschuss hat dabei nur, wer hauptberuflich und mindestens 15 Stunden pro Woche an dem Projekt arbeitet. Seit der letzten Förderung müssen zudem mindestens 24 Monate vergangen sein. Übrigens: Wer den Gründungszuschuss bekommt, kann bis 90 Prozent der Kosten für das Gründercoaching Deutschland erstattet bekommen.

Der Gründungszuschuss allein reicht nicht

Auch für diejenigen, die den Zuschuss von ihrer Arbeitsagentur zugesagt bekommen haben, hat sich mit der Neuregelung einiges geändert. Die erste Phase, in der die Empfänger ihr Arbeitslosengeld I plus 300 Euro bekommen, wurde entsprechende der neuen Regelungen von neun auf sechs Monate verkürzt. Phase zwei, in der ihnen nur noch die 300 Euro zustehen, wurde von sechs auf neun Monate verlängert. Durch die Umstellung sollen die Gründer bewegt werden, ihr Projekt schneller voran zu treiben.

Im Fazit macht die neue Regelung zum Gründungszuschuss eine Selbstständigkeit keinesfalls unmöglich. Allerdings sollten sich Interessierte vorher gut informieren, ob und wie sie an die Gelder kommen können. Sich allein auf den Zuschuss zu verlassen, erscheint aber in keinem Fall ratsam. Um auch die weiteren Optionen für Interessierte zu beleuchten, hat Gründerszene übrigens gerade eine Artikelserie So finden Gründer den richtigen Investor gestartet.

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