Steuererklärung Tipps

Fast jeder Dritte gibt keine Steuererklärung ab

Die Steuererklärung erhitzt Jahr für Jahr die Gemüter. Während die einen die Steuererklärung als lästige Pflicht sehen, die im Zweifelsfall das geliebte freie Wochenende blockiert, erkennen die anderen diese Erklärung als willkommenes Mittel, um so schnell wie möglich die zuviel gezahlten Gelder vom Fiskus zurückzuholen. Einem Argument stimmen alle zu: Von der Steuererklärung, die auf den vielzitierten Bierdeckel passt, sind wir weit entfernt.

Von den knapp 38 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland geben fast ein Drittel – rund zwölf Millionen – keine Steuererklärung ab. Bedauerlich, denn über 90 Prozent der abgegebenen Steuererstattungen führen zu einer Rückerstattung. Stattliche 823 Euro an Steuerrückerstattung gibt es laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt per Steuererklärung zurück.

Das Institut der deutschen Wirtschaft und Köln Consult haben den Hauptgrund herausgefunden, warum viele keine Steuererklärung abgeben: Sie glauben, dass sie ein zu geringes Einkommen haben oder dass es für sie nicht lohne, eine Steuerklärung abzugeben. Nächster Grund: Die Steuerklärung ist zu kompliziert. Ebenso häufig führen die Verweigerer an, dass ihr Wissen zu diesem Themengebiet zu gering sei und dass sie sich mit den Gesetzesänderungen noch nicht genügend auskennen.

Bei der Befragung von 1.000 Arbeitnehmern des Kölner Instituts kam heraus, dass nur elf Prozent meinen, dass die Steuerklärung in den vergangenen fünf Jahren einfacher geworden ist, 49 Prozent finden, dass die Steuererklärung weder aufwändiger noch einfacher geworden ist, und 36 Prozent geben an, dass der Aufwand in den letzten fünf Jahren gestiegen ist.

Die gleiche Untersuchung ergab, dass der Zeitaufwand für die Erstellung der Steuererklärung im Durchschnitt bei 6,3 Stunden liegt, wobei der Aufwand mit dem Bildungsabschluss steigt.Zudem muss für die Steuererklärung von Frauen mehr Zeit eingeplant werden als bei Männern. Dabei sind sich nur 18 Prozent der Befragten sicher, dass Sie alles richtig gemacht haben, 57 Prozent sind eher unsicher.

Fragen und Antworten zur Steuererklärung 2012

Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Der Aufwand lohnt sich fast immer: Laut statistischem Bundesamt erhalten neun von zehn Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine Steuererstattung. Folgende Fälle führen meist zu einer Steuererstattung:

  • Die Werbungskosten liegen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
  • Die übrigen Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden und Kirchensteuer) liegen über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag.
  • Es können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (zum Beispiel Krankheitskosten).
  • Es können haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen geltend gemacht werden (zum Beispiel Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen).

Bis wann muss man seine Steuererklärung abgeben haben?

Die generelle Abgabefrist läuft bis zum 31. Mai des Folgejahres – für die Einkommensteuererklärung 2012 also bis zum 31.5.2013. Aber: Je früher man die Erklärung abgibt, desto schneller kommt das Geld vom Fiskus zurück! Auch wenn man nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann man dennoch freiwillig eine Steuererklärung (sogenannte Antragsveranlagung – früher: Lohnsteuerjahresausgleich) abgeben. Das lohnt sich immer dann, wenn man mit einer Einkommensteuererstattung rechnen kann. Hierfür hat man grundsätzlich vier Jahre Zeit: Die 2009er Einkommensteuererklärung kann also noch bis Ende 2013 abgegeben werden.

Muss man den Gründerzuschuss versteuern?

Nein, der Zuschuss für eine Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist steuerfrei.

Welche Rechtsform ist für Gründer am günstigsten?

Ein Einzelunternehmen oder eine Partnergesellschaft (zum Beispiel GbR) sind in den ersten Jahren nach der Existenzgründung meist die steuerlich sinnvollsten Rechtsformen. Denn bei einer GmbH müssen auch bei kleinen Gewinnen oder Verlusten Geschäftsführergehälter gezahlt und Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzerstellung einkalkuliert werden. Verluste der GmbH lassen sich nicht mit anderen (privaten) Einkünften des Unternehmers ausgleichen (zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer); ein Verlustausgleich ist nur innerhalb der GmbH möglich. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hingegen können Verluste grundsätzlich mit anderen Einkünften des Unternehmers verrechnet werden.

Wer braucht einen Steuerberater?

Wird ein Gewerbe neu angemeldet, ist eine Steuerberatung im Vorfeld der Gründung empfehlenswert. Der Steuerberater kann steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen und Startups dabei unterstützen, ihre Rechte und Pflichten durchzusetzen. Sowohl bei Unternehmern als auch Arbeitnehmern, ist jedoch eine leistungsstarke Steuer-Software eine mögliche und kostengünstigere Alternative zum Steuerberater. Gute Programme sind für die meisten Steuerfälle gewappnet und absolut ausreichend. Gerade dann, wenn der Nutzer mit einer Nebentätigkeit als Selbständiger noch etwas dazu verdient oder eine Wohnung vermietet, können diese Angaben problemlos mit der Steuer-Software erledigt werden.

Was können Startups von der Steuer absetzen, was nicht?

Zunächst einmal die so genannten vorweggenommenen Betriebsausgaben: Betriebskosten, die bereits vor der Betriebseröffnung und in der Startphase der Unternehmensgründung anfallen, mindern den Gewinn.
Darüber hinaus mindern Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen die eigene Umsatzsteuer-Zahllast. Wichtig hierbei ist, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt, in der die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Was tun, wenn sich Banken oder Versicherungen mit dem Versand der Steuerbescheinigung länger Zeit lassen, als die Abgabefrist vorsieht?

Wer Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder wegen verspäteter Abgabe ausschließen will, sollte bei näher rückender Abgabefrist (31. Mai) und noch fehlenden Bescheinigungen das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Ein formloses Schreiben, in dem der Grund kurz erläutert wird, genügt. Verlangt das Finanzamt Verspätungszuschläge, weil die Steuererklärung zu spät eingereicht wurde, können diese nicht von der Bank oder Versicherung zurückverlangt werden.

Kann man noch etwas ändern/nachreichen, wenn die Steuererklärung abgegeben ist?

Ja. Solange noch kein Steuerbescheid erstellt wurde, können Unterlagen nachgereicht werden. Des Weiteren können innerhalb eines Monats nach Erlass des Steuerbescheids Belege nachgereicht oder Änderungen beantragt werden. Grundsätzlich muss dann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Nach Ablauf der sogenannten Einspruchsfrist wird es schwierig, Änderungen anzugeben.

Bin ich für etwaige Fehler in der Steuererklärung auch dann verantwortlich, wenn ich eine Software nutze?

Ja. Auch wer Technik nutzt, gibt damit nicht die Verantwortung für korrekte Angaben ab. Fehler der Software gelten als Fehler des Steuerzahlers. Dies hat zur Folge, dass die nach Bestandskräftigkeit des Steuerbescheides etwaigen Änderungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.

Befreit mich eine freiwillig abgegebene Steuererklärung vor einer Nachzahlung?

Das ist richtig. Sollte die Steuererklärung wider Erwarten nicht zu einer Rückzahlung führen, sondern eine Aufforderung zur Nachzahlung nach sich ziehen, kann der Steuerzahler den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurückziehen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist – beziehungsweise innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist. Eine Verpflichtung zur Nachzahlung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat und generell, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. In diesem Fall kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen.

Muss ich, wenn ich einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben habe, immer eine abgeben?

Nein. Wenn ein Steuerzahler einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, verpflichtet ihn das nicht dazu, in den Folgejahren ebenfalls eine Erklärung abzugeben. Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt nach einmaliger Abgabe den Steuerzahler auffordert, eine Erklärung abzugeben – in dem Fall muss er dieser Aufforderung nachkommen.

Kann man beim Arbeitsweg eine Entfernungspauschale für Hin- und Rückweg – also die doppelte Wegstrecke – ansetzen?

Nein. Die Entfernungspauschale kann grundsätzlich nur für die einfache Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeitsstelle angesetzt werden. Befindet sich die Arbeitsstelle beispielsweise 15 Kilometer von Wohnort entfernt, können pro Arbeitstag 15 km x 0,30 Euro = 4,50 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben werden.

Lassen sich Handwerkerarbeiten im Haus generell als Handwerkerleistungen geltend machen?

Nur teilweise. Die erste Voraussetzung für die Teil-Rückerstattung von Handwerkerkosten ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort im Haus/ in der Wohnung verrichtet wird. Nimmt ein Installateur beispielsweise die Waschmaschine zur Reparatur mit, dann zählt das nicht als Handwerkerleistung. Des Weiteren darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden. Pro Jahr lassen sich 20 Prozent von maximal 6.000 Euro solcher Kosten absetzen, sodass der Steuerbonus maximal 1.200 Euro beträgt.

Kann ich Werbungskosten für meine studierenden Kinder geltend machen, zum Beispiel für Fachbücher?

Nein. Eltern, deren Kinder hohe Ausgaben für das Studium haben, können diese Kosten nicht in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen. Kosten lassen sich nicht auf Dritte übertragen.

Bekommt man Kindergeld solange gezahlt, wie die Kinder noch nicht arbeiten?

Leider nicht. Kindergeld wird grundsätzlich maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Ausnahmen gelten für erwachsene Kinder mit Behinderung. Ansonsten gilt als Voraussetzung für einen Anspruch auf Kindergeld, dass sich das erwachsene Kind unter 25 Jahren in Ausbildung befindet. Bei Kindern, die 25 Jahre oder älter sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Hier lassen sich gegebenenfalls Unterhaltszahlungen ansetzen.

Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de