Ein Beitrag von Markus Kaulartz, Counsel bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland

Der deutsche Gesetzgeber ist einiges an Vorwürfen gewohnt. Gesetze sind veraltet, Innovationen werden verschlafen, und sowieso hat man die Digitalisierung schon lange verpasst. Das hörte man mitunter auch aus der Blockchain-Szene, besonders vor dem Hintergrund, dass die Finanzaufsicht Bafin Bitcoins als Finanzinstrumente einstufte und damit sehr viele Geschäftsmodelle mit Tokens unter Erlaubnisvorbehalt stellte – auch wenn das Kammergericht Berlin es anders sah. Länder wie Malta und Liechtenstein preschten mit eigenen Regelwerken voran und nicht wenige Startups ließen sich von paradiesischen Rechtsrahmen locken. Ohne natürlich zu bedenken, dass sich das anwendbare Bankaufsichtsrecht nicht nach dem Sitz des Unternehmens richtet, sondern nach dem Marktort.

Wer in der Szene einigermaßen gut vernetzt ist, wusste allerdings, dass die Bundesregierung an einer Blockchain-Strategie arbeitet, die schließlich am 18. September endlich veröffentlicht wurde. Kritiker dürften überrascht sein, denn das Dokument stellt auf 24 Seiten und in insgesamt 44 Maßnahmen dar, wie die Bundesregierung den Blockchain-Standort Deutschland unterstützen will. Die Rede ist von Smart Contracts im Energiebereich, von digitalen Gesellschaftsanteilen, von Identitäten auf der Blockchain und von verbessertem Datenschutz. Das Papier spricht auch sogenannte Stable Coins an, womit insbesondere Facebooks Digitalwährung Libra gemeint ist. Hier ist die Regierung etwas zurückhaltender, sie sieht den Tatbestand des E-Geldes verwirklicht. Das würde bedeuten, dass die Einführung von Facebooks Libra erlaubnispflichtig wäre.

Elektronisches Wertpapier als eigentlicher Gamechanger

Die größte Disruption aber dürfte von der Ankündigung ausgehen, noch in diesem Jahr elektronische Wertpapiere zu regulieren. Im ersten Schritt zwar nur in Form von Schuldverschreibungen, aber es darf erwartet werden, dass insbesondere die Aktie bei positivem Ausgang dieser ersten Phase folgen wird. Zwar unterstützt auch die Bafin schon Entwicklungen in dieselbe Richtung, was sich insbesondere darin zeigt, dass sie tokenisierte Nachrangdarlehen für zulässig erachtet und damit in Zusammenhang stehende Wertpapierprospekte billigt. Die Ankündigung der Bundesregierung geht jedoch darüber hinaus: Sie sorgt nicht nur für mehr Rechtssicherheit und wird voraussichtliche auch bestehende zivilrechtliche Hindernisse beim Auseinanderfallen von Token und darin verkörpertem Recht lösen.

Das Papier enthält mehr: Es macht hiesige Rechtsordnung endlich auch auf dem Papier attraktiv für innovative Geschäftsmodelle in diesem Bereich. Das wird auch Projekte aus dem Ausland anziehen, für die die Blockchain-Infrastruktur hierzulande ohnehin schon attraktiv ist. Die Bundesregierung bringt aber auch eine Botschaft an den etablierten Finanzsektor zum Ausdruck: Die Digitalisierung erreicht mehr und mehr auch streng regulierte Bereiche. Das Kabinett hat erkannt, dass sie dort Sinn macht und Emissionen und Handel mit Wertpapieren deutlich vereinfachen kann, wenn potentielle Mittelsmänner, wie Depotbanken oder Broker, obsolet werden und damit auch Transaktionskosten sinken.

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Wer das Dokument genau liest, erkennt zwar, dass die Bundesregierung das elektronische Wertpapier nicht an Blockchains koppeln will. Ganz im Gegenteil soll auch hier die Technologieneutralität gewahrt bleiben. Und es ist überhaupt gar nicht ausgeschlossen, dass andere Technologien genutzt werden, insbesondere zentral verwaltete Datenbanken nach dem Sinne des Bundesschuldenwesengesetzes.

Die Blockchain, insbesondere in Form der Tokenisierung und der verteilten Speicherung, bringt aber gewisse Vorteile mit sich. Noch sind jedoch viele Fragen ungeklärt, wie etwa die nach der Sicherheit und Verwahrung der elektronischen Wertpapiere. Die Strategie der Bundesregierung legt aber die richtigen Grundlagen, Gründer und Startups dürfen auf die Entwicklung der nächsten Monate gespannt sein.

Bild: PETRAS MALUKAS / AFP / Getty Images