Erst vor wenigen Wochen entschied das Berliner Kammergericht, dass keine Bafin-Lizenz nötig sei, um eine Bitcoinbörse zu betreiben. Damit stellte sich das Gericht gegen die Finanzaufsicht Bafin. Diese vertritt die Meinung, wer Geschäftsmodelle im Bereich Bitcoin umsetzen wolle, müsse sich ihre Erlaubnis einholen. 

Jetzt schaltet sich die Bundesregierung in die Diskussion ein – und stellt sich auf die Seite der Bafin. In einer Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums heißt es, man wolle die Rolle der Finanzaufsicht im Bereich Kryptowährungen verteidigen. Mit ihrer Stellungnahme reagiert die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP.  Die Partei hatte darin eine klare Strategie in Sachen Kryptowährung gefordert. Das geht aus einem Bericht der Zeitung FAZ hervor, der das Schreiben des Ministeriums vorliegt.

Die Politiker möchten demnach, dass die Bafin weiterhin die Kontrolle darüber hat, ob eine Bitcoin-Handelsplattform auf den Markt gehen darf oder nicht. Man prüfe nun, ob die Erlaubnispflicht der Bafin sogar durch ein Gesetz gesichert werden solle. 

Das Berliner Kammergericht hatte im Oktober für einen lizenzfreien Bitcoin-Handel entschieden, weil Bitcoins weder Finanzinstrument noch Rechnungseinheit seien. Die Bafin sei also gar nicht für die Kryptowährung zuständig. Lizenzen für Bitcoin-Geschäfte zu erteilen, überschreite daher die Kompetenz der Finanzaufsicht, befand das Gericht.

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