Erspartes in Immobilienprojekte stecken? Dagegen sprich aus Sicht der Bundesregierung nicht viel.

Die Bundesregierung möchte der Crowdinvesting-Branche offenbar entgegenkommen. Das deutet eine von ihr in Auftrag gegebene Studie an, aus der das Handelsblatt zitiert. Vor allem bei den Themen Immobilienfinanzierung und Prospektpflicht zeigen die Autoren Verständis für den Ruf nach Erleichterungen.

Es bestünden „keine zwingenden Gründe, warum eine Immobilienfinanzierung über Crowdfunding-Plattformen nicht möglich sein soll“, heißt es in dem Bericht. Die Autoren stellen sich damit gegen die mehrfach vorgetragene Forderung, dies zu verbieten. 212 Millionen Euro investierte der Schwarm 2018 laut Studie in Immobilienprojekte.

Auch eine Anhebung des Schwellenwerts, bis zu dem kein Prospekt erstellt werden muss, ziehen die Autoren in Betracht. Bis zu sechs Millionen Euro Finanzierungsvolumen statt bisher 2,5 Millionen Euro „könnten erwogen werden“, schreiben sie.

Eine andere Forderung der Branche sehen die Forscher kritischer: Es bedürfe „keiner Erhöhung der Schwellenwerte, bis zu deren Höhe private Anleger investieren können“, schreiben sie. Crowdinvesting-Unternehmen fordern immer wieder, die Limits für einzelne Engagements anzuheben. Derzeit liegen sie bei für private Anleger über ein Crowdinvesting-Portal bei 10.000 Euro pro Emittent. 86 Prozent der Anleger erreichen diese Grenze laut der Studie nicht annähernd und investieren sogar weniger als 1.000 Euro. Das Limit habe für die Investitionsbereitschaft nur eine geringe Bedeutung, folgern die Forscher.

Skeptisch sehen sie auch die Vermittlung von Eigenkapital, zum Beispiel GmbH-Anteilen, über Crowdinvesting-Plattformen. „Der Erwerb von GmbH-Anteilen sollte nicht zugelassen werden“, heißt es im Bericht, hier fehle ein „adäquater Anlegerschutz“.

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Bild: Getty Images / PM Images