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Vor dem ICO: Welche Token-Arten gibt es und was ist rechtlich zu beachten?

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Krypto-Finanzierung

Vor dem ICO: Welche Token-Arten gibt es und was ist rechtlich zu beachten?

Buchauszug. Ein Initial Coin Offering bietet unterschiedliche Wege der Token-Gestaltung. Doch welcher ist der richtige? Zwei Experten klären über die Unterschiede auf.
15. Mai 2018 | Christopher Hahn und Adrian Wons
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Um einen ICO zu planen und zu strukturieren, ist es notwendig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Wie das gelingt, beschreiben Christopher Hahn und Adrian Wons in ihrem neuen Buch „Initial Coin Offering (ICO): Unternehmensfinanzierung auf Basis der Blockchain-Technologie“. Im folgenden Auszug aus dem zweiten Kapitel geht es um Legal Token Design, also die die Frage: Welche Arten von Tokens gibt es und was muss man bei ihnen rechtlich beachten?

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Typologie der Token

Grundsätzlich lassen sich Tokens in vier verschiedene Typen (siehe Abb.unten) einteilen, die wiederum im Einzelfall unterschiedliche rechtliche und steuerliche Folgen nach sich ziehen:

1. Utility Token

Ein Utility Token hat eine bestimmte Funktionalität („utility“) innerhalb eines Blockchain-basierten Netzwerkes oder einer Plattform. Der Utility-Token stellt die am häufigsten verwendete Form im Rahmen von ICOs emittierter Tokens dar, weil sich der konkrete Nutzen des Tokens für den Investor und somit für seine Kaufentscheidung deutlich darstellen lässt. Des Weiteren hat der Token als integraler Bestandteil der Plattform selbst eine unmittelbare Funktionalität für die dort angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen und generiert somit einen erkennbaren Mehrwert.

2. Equity Token

Ein Equity Token weist wertpapier- bzw. eigenkapitalähnliche Züge, vergleichbar einer Aktie oder einer Unternehmensbeteiligung auf. Der Equity Token ist somit ein Vehikel zur Investition in das Unternehmen selbst, oft mit Gewinnbeteiligung und Mitsprache- und Beteiligungsrechten innerhalb des Unternehmens.

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Wie sammeln Gründer Geld bei einem ICO ein, ohne gleich gegen Gesetze zu verstoßen? Unser Gastautor gibt Tipps, was rechtlich zu beachten ist.

3. Digitale Währung

Unter einem Token von Typus „Digitale Währung“ (auch „Kryptowährung“ oder „virtuelle Währung“) versteht man ein rein digitales Wertaufbewahrungsmittel. Er ist eine „digitale Abbildung von Wert, der nicht von einer Zentralbank oder Behörde geschaffen wird und auch keine Verbindung zu gesetzlichen Zahlungsmitteln haben muss“ (BaFin 2016).

4. Asset-backed Token

Ein Asset-backed Token ist an ein Anlagegut oder an einen Aktivposten geknüpft und verkörpert einen „Anspruch“ auf das jeweilige Asset (z. B. Gold, andere Rohstoffe oder Immobilien). Er kann Anlagegüter auch auf Mikroebene für Investoren zugänglich machen (z. B. 0,01 Windräder), (vgl. Cameron-Huff 2017).

Über die Einordnung unter einen bestimmten Tokentypus hinaus sind auch hybride Token denkbar, die zwei oder mehrere der oben aufgeführten Kriterien in sich vereinen.

Tokentypus und rechtliche Betrachtung

Die Bestimmung der konkreten Rechte und Utilities des Tokens hat unmittelbaren Einfluss auf die rechtliche Einordnung (Legal Token Design). Entscheidend ist hierbei nicht seine Bezeichnung, sondern die Frage, welche konkreten Rechte und Pflichten der Token seinem Inhaber tatsächlich gewährt. Als Faustformel gilt hier, dass ein Token umso wahrscheinlicher den aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterfällt, je mehr Rechte er seinem Inhaber über eine bloße netzwerkinterne Funktionalität („plain vanilla“) hinaus gewährt. Oder umgekehrt formuliert: „je weniger Rechte, desto weniger rechtliche Regulierung“. Es ist daher unerlässlich, das Token Design mithilfe der in der folgenden Abbildung dargestellten Kriterien sorgfältig zu hinterfragen:

„Initial Coin Offering (ICO): Unternehmensfinanzierung auf Basis der Blockchain-Technologie“, Taschenbuch, 47 Seiten, 17,99 Euro oder als eBook (9,99 Euro), ist bei SpringerGabler erschienen. 

Artikelbild: Getty Images / Yuriko Nakao; Grafiken: SpringerGabler
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