N26 hat Probleme mit der Finanzaufsicht.

Wer sich auf der Internetseite der Bafin über die Suchfunktion dafür interessiert, was die Finanzaufsicht denn so zur Challengerbank N26 veröffentlicht hat, stößt auf nicht mehr Wesentliches als auf eine Notiz zu einer Podiumsdiskussion im Juli 2017.  Auf der sprach N26-Gründer und CEO Valentin Stalf anlässlich der 15-jährigen Bafin-Jubiläums. Es ging, natürlich: um das atemberaubende Tempo der Digitalisierung und was sie aus der Finanzbranche mache.

Keine Fundstelle gibt es hingegen für die Sonderprüfung durch die Bafin, über die das „Handelsblatt“ am Montag berichtete. Also davon, dass die Finanzaufsicht in N26 zumindest zeitweise kein Vorzeige-Fintech sah, sondern eine Bank, bei der es aussieht wie bei Hempels unterm Sofa: Mängel bei der Personalausstattung, beim Management von ausgelagerten Aufgaben und der Technik seien gerügt worden. Zudem übernehme der Mutterkonzern – die N26 GmbH – zu viele Aufgaben für die N26 Bank, monierte die Bafin in einer Sonderprüfung. Und stelle die Bank die Mängel nicht ab, könne es sogar zu einer Deckelung des Einlagengeschäfts kommen.

Dass Mängel die Öffentlichkeit erreichen, ist erstaunlich

Dass sich auf der Seite der Bafin kein Wort der Kritik findet, ist üblich. Dass die Mängel, die Prüfung, die Rügen und die mögliche Konsequenz überhaupt die Öffentlichkeit erreichen, ist hingegen erstaunlich. Und ein Hinweis darauf, wie sehr die Dinge mindestens zeitweise im Argen gelegen haben müssen. Denn der Finanzaufsicht stehen laut Kreditwesengesetz zwar eine Reihe von Maßnahmen bei Gefahr zur Verfügung, sollte sie Zweifel an der ordentlichen Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen Gläubigern haben. Die Eskalationsskala reicht von einer simplen „Anweisung“ über ein Annahmeverbot beziehungsweise Deckelung von Geldern und Geldbußen bis hin zur Schließung.

Über die Jahre hat die Finanzaufsicht aber das Spiel perfektioniert, die Öffentlichkeit lieber erst mal außen vor zu lassen, wenn sie etwas zu monieren hat. Jahr für Jahr gibt es zudem, ohne öffentliches Aufhebens, eine dreistellige Anzahl an Sonderprüfungen durch die Bafin auf Basis jenes Paragraphen im Kreditwesengesetz, das die Pflichten der Banken definiert.

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Das heißt: Den betroffenen Instituten steht, sollte die Bafin etwas zu monieren haben, die Möglichkeit offen, die Mängel abzustellen oder sich eine gute Geschichte auszudenken, wieso ein Bankverantwortlicher besser ausgetauscht wird oder eine Stelle gar nicht erst antritt. Gesichtswahrend quasi. So geschehen schon bis auf Vorstandsebene großer Banken. Denn die Finanzaufsicht ist sich der Wirkung auf Unternehmensimage, Karrieren oder gar ganzen Geschäftsverläufen bewusst, wenn ihre Kritik oder Ablehnung einer Personalie die Öffentlichkeit erreicht. Oder sie, im Falle der Deutschen Bank im vergangenen Herbst, entschlossenere Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung fordert und einen Sonderbeauftragten entsendet.

Im konkreten Fall hat also entweder N26 selbst geplaudert, dass man in das Visier der Bafin geraten sei – eher unwahrscheinlich, gemessen an der Breitenwirkung der Kritik. Oder aber die Bafin hat eine Stufe gezündet, auf die sie üblicherweise lieber verzichtet: Sie macht konkrete Mängel öffentlich, um den Druck zu erhöhen, dass es sich bei ihren Rüffeln nicht nur um unverbindliche Verbesserungsvorschläge handelt.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Finanz-Szene.de.

Bild: N26