Wer auf der schwarzen Liste stand, bekam keine schwarze Karte: N26 hat Ärger wegen Datenschutzverstößen.

Berlins Datenschutzbeauftragte hat eine der bislang höchsten Strafen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt: 50.000 Euro Bußgeld für die „unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten ehemaliger Kunden durch eine Bank“, deren Namen die Behörde jedoch gegenüber Gründerszene nicht nennen wollte. Nach Informationen des Tagesspiegels handelt es sich dabei um N26.

Die Onlinebank soll demnach eine schwarze Liste mit Daten von Ex-Kunden geführt haben, die keine neuen Konten mehr bei N26 eröffnen konnten. Zulässig ist das laut Tagesspiegel allerdings nur, wenn ein Kunde unter Geldwäscheverdacht steht. N26 hat die Praxis nach eigenen Angaben mittlerweile eingestellt und will gegen das Bußgeld vorgehen. Weiter wollte sich das Unternehmen gegenüber der Zeitung nicht zum laufenden Verfahren äußern.

Über eine schwarze Liste, mit der N26 zwar die Geldwäschevorschriften einhalten will, aber gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, wurde schon im April berichtet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte habe deswegen ein Bußgeldverfahren eingeleitet, hieß es auch damals.

Seit Mai 2018 haben die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer laut einer Umfrage der Welt am Sonntag Bußgelder in Gesamthöhe von 485.490 Euro verhängt. In 81 Fällen, was einer durchschnittlichen Höhe von knapp 6.000 Euro entspricht. N26 kommt auf mehr als das Achtfache.

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Bild: N26; Hinweis: N26 hat 2013 am Accelerator-Programm von Axel Springer Plug and Play teilgenommen. Der Verlag ist auch Gesellschafter der Business Insider Deutschland GmbH, dem Medienhaus von Gründerszene. Weitere Informationen zu Business Insider findet ihr hier: www.businessinsider.de/informationen/impressum