Gründer Yassin Hankir erklärte seinen PR-Stunt.
Gründer Yassin Hankir erklärte seinen PR-Stunt in einem Video – nun droht neuer Ärger.

Eine Million sogenannter Token habe er Anfang 2018 von Savedroid gekauft, als Spargelegenheit. Nun, eineinhalb Jahre später, zieht der Anleger, der namentlich nicht genannt wird, gegen das Frankfurter Startup vor Gericht. Das teilt Rechtsanwältin Claudia Otto mit. Das Landgericht Frankfurt bestätigt das Verfahren gegenüber Gründerszene, ein Verhandlungstermin sei noch nicht festgesetzt. Vor dem Prozess will sich die Anwältin nicht über die Einzelheiten des Falls äußern. Doch sie spricht über ein juristisches Detail, das schwere Konsequenzen für das Startup haben könnte.

Im Frühjahr 2018 hatte Savedroid mit einem sogenannten Initial Coin Offering (ICO) insgesamt etwa 40 Millionen Euro eingesammelt. Die eine Million Token des Klägers kosteten damals 10.000 Euro. Doch schon kurz nach dem ICO begannen die Schwierigkeiten für Savedroid: Der Gründer tat so, als habe er sich mit den Millionen abgesetzt. Am Ende stellte sich heraus, dass es nur ein PR-Stunt war, um auf unseriöse ICOs hinzuweisen. In der deutschen Fintech-Szene stieß die Aktion auf viel Kritik. Zusätzlich bekam Savedroid die schlechte Stimmung an den Kryptomärkten zu spüren. Der Wert des Token stürzte um 82 Prozent ab.

Hat Savedroid seine Anleger ausreichend informiert?

Die Klage und die damit verbundenen Konsequenzen sind weitere schlechte Nachrichten für das Fintech. „Savedroid hat im Rahmen seines ICO in 2018 offenbar einen ganz erheblichen Fehler gemacht: Der ‚SVD-Token-Kaufvertrag‘ wurde in mehreren Fällen von keiner Widerrufsbelehrung begleitet“, schreibt die Anwältin Claudia Otto. Darin müssen Unternehmen ihre Kunden und Anleger über ein gesetzliches Widerrufsrecht informieren – die Frist beträgt 14 Tage. In dieser Zeit können die Verbraucher den geschlossenen Vertrag wieder auflösen. „Weil Savedroid offenbar seine Vertragspartner (…) nie über ihr Widerrufsrecht unterrichtet hat, hat die Frist nie begonnen zu laufen“, schreibt die Rechtsanwältin. Ein Widerruf sei bis heute möglich.

Gründer Yassin Hankir sieht das anders. Er schreibt auf Nachfrage: „Die Token-Käufer wurde über ihre Widerrufsmöglichkeiten im Falle eines möglichen Widerrufsrechts konform des EU-Verbraucherschutzes belehrt.“ Den Erhalt hätten sie „per Opt-in ausdrücklich bestätigt“. Eine „renommierte und auf diesem Gebiet entsprechend gut aufgestellte Kanzlei“ habe die rechtlichen Dokumente ausgearbeitet und überprüft, schreibt der Gründer.

„Ist die Klage erfolgreich, wird der Vertrag rückabgewickelt“

Welcher Auffassung die Gerichte folgen, muss sich nun zeigen. „Ist die Klage erfolgreich, wird der Vertrag rückabgewickelt und die Verbraucher erhalten ihr Geld zurück“, erklärt Kai-Oliver Kruske von der Verbraucherzentrale Hessen. Das Unternehmen müsste dann den ursprünglichen Kaufpreis zurückzahlen, zum Beispiel 10.000 Euro in dem Fall des Klägers.

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Widerspruch könne jeder Verbraucher einlegen. Zahle das Startup das Geld nicht, müsse sich der ICO-Teilnehmer an einen Anwalt wenden. „Die rechtlichen Schritte muss der Anleger abwägen“, sagt Kruske. Über einen Prozesskostenrechner im Internet lasse sich ermitteln, welche Kosten im schlimmsten Fall anfallen.

Die Klage wird sich voraussichtlich über mehrere Monate – wenn nicht Jahre – hinziehen, eine großer Unsicherheit für das Startup. Ein Problem, das Savedroid gerade überhaupt nicht gebrauchen kann: Seit wenigen Wochen versucht das Fintech seine Krypto-Sparapp stärker zu vermarkten.

Bild: Savedroid-Website